Technisch

Stmk: Ein Todesopfer (83) bei Überschlag eines Traktors samt Güllefass in St. Stefan ob Stainz

ST. STEFAN OB STAINZ (STMK): Zu einem Traktorunfall mit tragischem Ausgang kam es am Vormittag des 20. April 2021 in Gundersdorf in der Gemeinde St. Stefan ob Stainz. Ein Lenker hatte sich im Gelände mit seinem Traktor mit Güllefass überschlagen.

Um 10.00 Uhr wurden die Freiwilligen Feuerwehren Gundersdorf und Steinberg bei Ligist mit dem Alarmstichwort „T10 – Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ zum Einsatz alarmiert, zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, ob der Traktorlenker eingeklemmt ist.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte sich rasch heraus, dass der Traktorlenker zwar nicht eingeklemmt ist, allerdings kam für den Mann leider jede Hilfe zu spät. Er war bereits seinen Verletzungen erlegen. Die Feuerwehr Steinberg konnte somit wieder einrücken. Die ortszuständige Feuerwehr Gundersdorf stellte zunächst den Brandschutz sicher.

Nach Freigabe der Unfallstelle und Bergung des Verunglückten wurden von den Kameraden noch der Traktor und das Güllefass geborgen und gesichert abgestellt. Die beiden Feuerwehren standen mit insgesamt vier Fahrzeugen und 20 Mann im Einsatz.

Bereichsfeuerwehrverband Deutschlandsberg

Meldung der Polizei

Ein 83-Jähriger stürzte Dienstagvormittag, 20. April 2021, beim Ausbringen von Gülle mit einem Traktor über einen Abhang. Dabei erlitt der Mann tödliche Verletzungen.Kurz vor 10.00 Uhr war der 83-Jährige aus dem Bezirk Deutschlandsberg damit beschäftigt, Gülle auf einem abfallenden Wiesenstück auszubringen. Dabei rutschte das mit einem Traktor gezogene Güllefass seitlich weg und zog das Zugfahrzeug mit über den Abhang.

Nachdem sich Fahrzeug und Anhänger offenbar mehrmals überschlagen hatten, kam der Traktor auf den Rädern zum Stillstand. Der 83-Jährige wurde im Führerhaus eingeklemmt und erlitt tödliche Verletzungen. Alarmierte Einsatzkräfte zogen den 83-Jährigen aus dem Fahrzeug und leisteten sofort Erste Hilfe. Rettungskräfte des Roten Kreuzes sowie ein Notarzt konnten jedoch nur mehr den Tod des Mannes feststellen. Fremdverschulden konnte nicht erhoben werden.

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