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Euralarm veröffentlicht Online-Checkliste für Ferndienste

ZUG (SCHWEIZ): Ferndienste werden von drei Normen abgedeckt (EN 50710:2021 3, EN 16763:2017 und CLC/TS 50136-10:2022), und die darin enthaltenen Konzepte sind komplex. Euralarm sah sich veranlasst, per November 2022 einen Leitfaden zu erstellen, der Kleinst- und kleinen Dienstleistungsunternehmen eine praktische Checkliste an die Hand gibt, wenn sie den Betrieb und die Wartung der Fernzugangsinfrastruktur (RAI) an einen Anbieter von Ferninfrastrukturdiensten (RAISP) untervergeben.

Der Leitfaden enthält eine Erläuterung der Hauptelemente der Fernzugangsinfrastruktur, einschließlich Zeichnungen aus den Normen, sowie drei Checklisten, die es den Dienstleistungsunternehmen ermöglichen, ihre Bereitschaft und die Einhaltung der in EN 16763, EN 50710 und CLC/TS 50136-10 festgelegten Bestimmungen selbst zu bewerten.

Drei Normen

Die EN 50710:2021 Anforderungen an die Bereitstellung sicherer Ferndienste für Brandschutz- und Sicherheitssysteme wurde von CEN/CLC/JTC 4 ausgearbeitet und von CEN-CENELEC im Jahr 2021 veröffentlicht. Die Sektion Euralarm Services übernahm eine führende Rolle in diesem Prozess mit dem Ziel, die Einführung der Fernwartung von Brandschutz- und Sicherheitssystemen (FSSS) durch die Bereitstellung von Leitlinien für Dienstleistungsunternehmen zu fördern und die Akzeptanz der Ferndiensten durch Endnutzer, Versicherungsgesellschaften und Reaktionsbehörden zu erhöhen.

Diese Ferndienstenorm interagiert ganz natürlich mit den entsprechenden europäischen oder nationalen Anwendungsrichtlinien für die verschiedenen Arten von Alarmsystemen, aber auch mit zwei anderen speziellen europäischen Normen:

EN 16763:2017 Dienstleistungen für Brandschutz- und Sicherheitssysteme: enthält die Mindestanforderungen an Dienstleistungsanbieter sowie die Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten der beteiligten Mitarbeiter.

CLC/TS 50136-10:2022 Alarmanlagen – Alarmübertragungssysteme und -einrichtungen – Teil 10: Anforderungen an den Fernzugriff: enthält die detaillierten technischen Anforderungen an die Fernzugriffsinfrastruktur (RAI), die für die Bereitstellung der Ferndienste erforderlich ist. Dieses Dokument wurde von CENELEC im August letzten Jahres veröffentlicht. Da es sich um eine Technische Spezifikation (TS) handelt, können die nationalen Normungsgremien es in ihrem Katalog veröffentlichen, müssen es aber nicht.

Exemplare des neuen Euralarm-Leitfadens können von der Euralarm-Website heruntergeladen werden. Dieser Leitfaden soll als Ergänzung zu den veröffentlichten Normen verwendet werden. Der Text aus letzteren hat Vorrang vor dem aus dem Leitfaden.

Über Euralarm

Euralarm vertritt die Branche der elektronischen Brand- und Sicherheitssysteme und stellt der Industrie, dem Markt, den politischen Entscheidungsträgern und den Normungsgremien Führungsqualitäten und Fachwissen zur Verfügung. Unsere Mitglieder machen die Gesellschaft durch Systeme und Dienstleistungen in den Bereichen Branderkennung und -löschung, Einbruchmeldeanlagen, Zugangskontrolle, Videoüberwachung, Alarmübertragung und Alarmempfangszentralen sicherer und sicherer.

Euralarm wurde 1970 gegründet und vertritt über 5000 Unternehmen der Brandschutz- und Sicherheitsbranche mit einem Wert von 67 Milliarden Euro. Euralarm-Mitglieder sind nationale Verbände und einzelne Unternehmen aus ganz Europa.

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