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Volksanwalt Luisser: Skandal – Feuerwehr wird von Behörde angefordert und bleibt auf Einsatzkosten sitzen!

BEZIRK BADEN (NÖ): In Bad Vöslau ordnete die Bezirkshauptmannschaft Baden entsprechend einer Aussendung von Volksanwalt Volksanwalt Dr. Christoph Luisser vom 16. März 2026 nach einem Spritzmittelaustritt einen wasserpolizeilichen Feuerwehreinsatz an. Es bestand die Gefahr einer Verschmutzung des Grundwassers.

Die Freiwillige Feuerwehr (FF) Gainfarn sicherte die Gefahrenstelle und führte Dekontaminierungs- und Aufräumarbeiten durch. Ehrenamtlich, unentgeltlich und kostenlos kommt sie bei Einsätzen, um Menschen aus Lebensgefahr zu retten. Bei Fällen wie dem in Gainfarn muss normalerweise der Verursacher den Einsatz bezahlen. Die angefallenen Kosten von 5.320,62 Euro konnten aber weder beim (insolvent gewordenen) Verursacher eingetrieben werden, noch zahlte dessen Versicherung.

Die Feuerwehr wandte sich deshalb an die BH Baden, die den Einsatz angeordnet hatte und bei Uneinbringlichkeit des Betrages auch einspringen hätte müssen. Die BH verwies die Feuerwehr allerdings weiter an das Landwirtschaftsministerium (BML), wo man ihr (tatsachenwidrig) mitteilte, dass der Einsatz „nicht angeordnet“ worden sei; die Forderung sei zudem „erloschen“. Juristisch ist das aber falsch. Es handelt sich hierbei nämlich um eine „Naturalobligation“. Das heißt, der Anspruch der Feuerwehr besteht weiterhin, nur die Möglichkeit, die Forderung einzuklagen besteht nicht mehr. Der Bund schuldet der Feuerwehr somit die Einsatzkosten, weil die Feuerwehr sie jedoch nicht mehr einklagen kann, weigert er sich generell sie zu bezahlen.

Volksanwalt Christoph Luisser sieht in diesem Vorgehen eine „Atombombe auf das österreichische Freiwilligenwesen“: „357.187 Freiwillige Feuerwehrleute stehen österreichweit bei jedem Wind und Wetter, zu jeder Tages- und Nachtzeit und sehr oft auch unter Lebensgefahr für das Wohl der Mitmenschen parat! Freiwillige Feuerwehren müssen gemeinsam mit vielen anderen Vereinen Spenden einwerben oder Feste veranstalten, um überhaupt zu Geld zu kommen. Da sind fünftausend Euro ein großer Betrag. Wenn sie dann einmal von einer Behörde angefordert werden, um einen drohenden Umweltschaden abzuwenden, müssen sich auch noch um die Einsatzkosten streiten…“

Die FF Gainfarn auf den Einsatzkosten sitzenzulassen, ist daher rechtlich verfehlt und moralisch abzulehnen. „Wir müssen unseren Freiwilligen helfen, damit sie nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben!“, fordert Volksanwalt Christoph Luisser.

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