Initiativantrag für NoVA-Befreiung für Österreichs Feuerwehren eingebracht
WIEN: Nachdem im Dezember 2025 im Nationalrat ein Entschließungsantrag der FPÖ für eine automatische Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen beschlossen wurde, wurde laut einer Aussendung der Freiheitlichen Partei Österreichs am 15. Oktober 2026 ein Initiativantrag aller Parteien für die dafür notwendige Gesetzesänderung eingebracht, der nach der Ausschussbehandlung im November-Plenum beschlossen werden soll.
FPÖ-Ehrenamtssprecher NAbg. Ing. Harald Thau zeigte sich erfreut über diesen Erfolg der freiheitlichen Initiative: „Gestern wurde ein wichtiger Schritt für unsere Freiwilligen Feuerwehren gesetzt, damit die umständliche Vorfinanzierung und Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe endlich entfällt. Wer seine Freizeit aufwendet und oft auch seine Gesundheit aufs Spiel setzt, um seinen Mitbürgern in Notfällen zur Seite zu stehen, darf nicht durch unnötige Bürokratie belastet werden. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass wenigstens bei diesem wichtigen Thema die anderen Parteien eingelenkt haben.“
Letztlich würden damit nicht nur die Feuerwehren von Bürokratie entlastet, sondern insgesamt die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. „Die Vereinfachung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen erleichtert den Freiwilligen auch ihren unverzichtbaren Dienst an unserer Heimat und an unserer Bevölkerung. Wir werden daher jetzt weiter ganz genau darauf schauen, dass es bei der Umsetzung der automatischen NoVA-Befreiung zu keinen Verzögerungen kommt“, betonte Thau.
Aussendung des ÖVP Parlementsklubs
Eine deutliche Vereinfachung bei der Anschaffung neuer NoVA (Normverbrauchsabgabe)-pflichtiger Feuerwehrfahrzeuge sieht ein gestern (15. Oktober 2026) eingebrachter Allparteien-Initiativantrag vor. Der Bereichssprecher der ÖVP für Jugend, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit ÖVP-Abg. Klaus Lindinger zeigt sich darüber erfreut: „Unsere Feuerwehren leisten Tag für Tag unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bevölkerung. Es ist daher richtig, sie auch bei der Anschaffung dringend benötigter Einsatzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen und unnötige bürokratische Hürden abzubauen.“
„Bisher waren Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren bei überwiegender Verwendung für Feuerwehrzwecke grundsätzlich im Wege einer Vergütung von der NoVA befreit. Allerdings musste die Abgabe zunächst bezahlt und anschließend die Rückerstattung beantragt werden. Mit der geplanten Neuregelung entfällt diese notwendige Vorfinanzierung. Künftig soll bereits bei der Anschaffung keine NoVA mehr entrichtet werden müssen. Damit wird auch der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduziert“, erläutert der Abgeordnete. Als Vorbild dient das bereits bestehende und bewährte Verfahren für Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.
„Unsere Feuerwehren sind ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Sicherheits- und Katastrophenschutzsystems. Ob bei Bränden, Verkehrsunfällen, Unwettern oder anderen Notlagen – die Feuerwehrleute sind da, wenn Menschen Hilfe brauchen. Dieses Engagement verdient bestmögliche Rahmenbedingungen. Die geplante Änderung ist ein konkreter Schritt, um die Feuerwehren finanziell und administrativ zu entlasten“, so Lindinger.
Die Änderung soll am 5. November im Budgetausschuss behandelt und bereits in der November-Sitzung beschlossen werden. Damit könnte die neue Regelung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

