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Österreich: Rotes Kreuz & ÖAMTC fordern die Einführung der „Rettungsgasse“

Österreich: Die starken Schneefälle in Kärnten zeigten wieder einmal die Notwendigkeit einer gesetzlich vorgeschriebenen Rettungsgasse auf. Über 1000 stecken gebliebene Fahrzeuge bildeten einen mehrere Kilometer langen Stau.

Trotz des sofortigen Einsatzes hatte das Rote Kreuz massive Schwierigkeiten alle im Stau befindlichen Personen zu versorgen.

Auf österreichischen Autobahnen sind die Pannenstreifen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Durch die starke Zunahme des Verkehrs kommt es bei Unfällen und Staubildungen aber vermehrt dazu, dass Lkws und Pkws auf Pannenstreifen ausweichen und damit für die Einsatzkräfte den Weg versperren.
Um die rasche Versorgung im Ernstfall gewährleisten zu können, müssen die Einsatzkräfte ungehindert zum Einsatzort gelangen. Daher fordert das Rote Kreuz schon seit Jahren die Einführung der Rettungsgasse. In verschiedenen Gesprächen wird – auf ministerieller Ebene – dazu Bereitschaft signalisiert. Offensichtlich fehlt aber noch immer der politische Wille.

In Deutschland und der Schweiz ist die Rettungsgasse schon gesetzlich als System verankert. Wenn sich ein Stau gebildet hat und Einsatzkräfte durchkommen müssen, weichen Pkws und Lkws jeweils an den rechten und linken Fahrbahnrand, sodass in der Mitte die Spur für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge befahrbar bleibt.

Rotes Kreuz

Kurz darauf forderte auch der ÖAMTC:
Im Schneechaos zu Wochenbeginn gab es für Einsatzkräfte oft kein Weiterkommen. Der ÖAMTC unterstützt den Vorstoß des Roten Kreuzes zur gesetzlichen Verankerung einer „Rettungsgasse“ für Einsatzfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung. „Die Verpflichtung auf der Straße Platz zu schaffen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert, gibt es zwar bereits. Was aber fehlt, ist eine klare gesetzliche Anweisung, wie eine ‚Rettungsgasse‘ zu bilden ist und auf welcher Seite man Platz machen muss“, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

In Österreich ist es derzeit üblich, dass Einsatzfahrzeuge bei Stau den Pannenstreifen benutzen. Dieser ist aber oft zu schmal oder unterbrochen. In Deutschland oder der Schweiz hat sich das Prinzip der „Rettungsgasse“ bewährt. „Das System funktioniert tadellos. Im Falle einer Staubildung muss in Deutschland auf einer dreispurigen Autobahn zwischen der linken und mittleren Spur Platz für Einsatzfahrzeuge gemacht werden“, erklärt Hoffer. „Sind zwei Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden, muss in der Mitte der Richtungsfahrbahn eine freie Gasse gebildet werden, wenn der Verkehr stockt.“

„Wichtig ist, dass sich das in den Köpfen der Autofahrer verankert und sich Fahrzeuglenker schon bei der Bildung eines Verkehrsstaus so verhalten bzw. einordnen, dass die Rettungsgasse zur Verfügung steht. Wenn bereits alles steht, ist es meist zu spät“, sagt der ÖAMTC-Jurist. Abschließend erinnert der Club daran, dass unerlaubtes Befahren des Pannenstreifens zu einer Vormerkung im Führerscheinregister führen kann, wenn dadurch das Weiterkommen eines Einsatzfahrzeuges behindert wird. Der Rahmen für Geldstrafen reicht bis 2.180 Euro.

ÖAMTC

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