Mix

Oö: Aufatmen bei Feuerwehren -> Kamerad nach Übungsunfall freigesprochen

Oberösterreich: Oberösterreichs Feuerwehrwelt ist wieder in Ordnung. Insbesondere der Kamerad, der nach einem schweren Übungsunfall wegen Körperverletzung angeklagt worden war, kann endlich wieder ruhig schlafen.

Gott sei Dank!“ war die erste Reaktion von Peter L., als er jetzt im Bezirksgericht Ried von Richterin Claudia Schmidhofer freigesprochen wurde. Zuvor musste der junge Innviertler allerdings lange zittern und bangen – und mit ihm sämtliche Löscher der Republik.

Der geprüfte Höhenretter hatte am 26. Juli 2006 eine Abseilübung mit einer Seilrutsche durchgeführt. Zu Beginn funktionierte alles wie am Schnürchen, 15 Meter vor Bodenkontakt passierte aber das Unfassbare. Die Rutsche ließ sich nicht mehr bremsen. Peter L. und sein Kamerad Thomas H., der die Rolle des Opfers mimte, schlugen auf dem Asphaltuntergrund auf und verletzten sich. Thomas H. erwischte es besonders schlimm. Da er keine Sicherheitsschuhe trug, brach er sich beide Fersenbeine.

Ehe sich der wiedergenesene Peter L. versah, fand er sich zum Entsetzen sämtlicher Feuerwehrleute im Land als Beschuldigter vor Gericht wieder. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen ihn erhoben.

Endlich vorbei: Vier nervenaufreibende Verhandlungsrunden später ist endlich alles vorbei und vermutlich ausgestanden. Die Unfallursache bleibt zwar weiterhin im Dunkeln, für eine Verurteilung des Angeklagten ergaben sich aber nicht die geringsten Anhaltungspunkte. An seiner Unschuld bestehen keine Zweifel. Die Prozessvorsitzende fällt einen lupenreinen, aber noch nicht rechtskräftigen Freispruch.

Nach Meinung von L.s Verteidiger, dem Rieder Anwalt Peter Vogl, wären in dem Fall hellseherische Fähigkeiten notwendig gewesen. „Hätten wir eine Glaskugel, könnten wir vielleicht hinter die Unfallursache kommen“, so Vogl in seinem Plädoyer. Bei der damaligen Überprüfung der Unglücks-Seilrutsche konnten bekanntlich keine technischen Mängel festgestellt werden. Der beigezogene Sachverständige war daher auf Vermutungen angewiesen, die Peter Vogl jedoch prompt als Kaffeesud-Passagen im Gutachten abtat.

Schlechte Aufnahmen: Auch jener junge Feuerwehrmann, der angeblich seinerzeit den Unfall mit seinem Handy gefilmt hatte, brachte das Gericht letztlich keinen Schritt weiter. Die Aufnahmen waren schlecht und von einer ganz anderen Übung. Außerdem existieren sie nicht mehr. Der Kamerad hatte sie zwei Tage später bereits gelöscht.

Oö. Nachrichten

Anklage lässt die Feuerwehren im ganzen Land zittern (Vorangehender Fire-World-Beitrag vom Dezember 2007)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert