Feuerwehr darf Arbeitszeitgrenze von 48 Wochenstunden nicht umgehen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europaweit geltende Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden bekräftigt
Nach einem am Donnerstag, 14. Oktober 2010, verkündeten Urteil dürfen Arbeitgeber dies nicht durch eine Versetzung betroffener Arbeitnehmer umgehen. Im konkreten Fall ging es dabei um die Arbeitszeit bei der Feuerwehr in der Stadt Halle.
