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Oö: Zeltfesttragödie Feuerwehr Frauschereck → Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

ST. JOHANN AM WALDE (OÖ): In einer Pressemitteilung vom 18. April 2018 teilt die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis mit, dass die Ermittlungen nach der Zeltfesttragödie von Frauschereck mit 140 Verletzten und zwei Todesopfern vom 18. August 2017 eingestellt werden.

PRESSEMITTEILUNG VOM 18. APRIL 2018
Das wegen des Verdachts nach § 177 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (fahrlässige Gemeingefährdung) von der Staatsanwaltschaft (StA) Ried im Innkreis gegen insgesamt vier Personen (Verantwortliche des Zeltverleihunternehmens, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Frauschereck, Bürgermeister der Gemeinde St. Johann am Walde) geführte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt! Die Beschuldigten wurden von der Verfahrenseinstellung bereits verständigt; die Verständigung der Opfer wird noch erfolgen. Diese haben das Recht, gegen die Einstellung einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens zu stellen, über den ein Richtersenat des Landesgerichtes Ried im Innkreis zu entscheiden hätte.

Großteil des Festzeltes weggerissen
Am 18.8.2017 gegen 22:30 Uhr wurde bei dem von der Freiwilligen Feuerwehr Frauschereck veranstalteten „Zeltfest Frauschereck“ im Gemeindegebiet 5242 St.Johann am Walde durch einen (plötzlich auftretenden) extremen Sturm ein Großteil des Festzeltes, in dem sich zu diesem Zeitpunkt etwa 650 Besucher befunden hatten, innerhalb kürzester Zeit völlig
verwüstet. Durch herabstürzende bzw. herumfliegende Gerüstbauteile und sonstige Gegenstände wurden zwei Menschen getötet, 28 Personen trugen schwere und weitere 87
Personen leichte Verletzungen davon.
Folgende Beweisaufnahmen wurden von der StA Ried im Innkreis durchgeführt: Beischaffung des Behördenaktes, Vernehmung der Beschuldigten sowie einer Vielzahl an Vorfallszeugen, Einholung eines Gutachtens betreffend den sicherheitsrelevanten – insbesondere den statischen Erfordernissen entsprechenden – Zustand des Festzeltes und dessen fachgemäßen Aufbau sowie eines Gutachtens der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) über die tatsächlichen und – insbesondere – die für den Veranstalter vorhersehbaren und zu erwartenden Wetterverhältnisse.

Der Entscheidung der StA Ried im Innkreis lagen sodann folgende Ermittlungsergebnisse zu Grunde:

  • Die Zeltfestveranstaltung wurde der zuständigen Gemeinde St. Johann am Walde ordnungsgemäß angezeigt und unter Erteilung diverser (auch) sicherheitsrelevanter Auflagen mit Bescheid des Bürgermeisters dieser Gemeinde bewilligt, wobei die Einhaltung der Vorschriften des oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsgesetzes 2007 aufgetragen wurde. Ein sorgfaltswidriges Verhalten konnte nicht festgestellt werden.
  • Das Festzelt wurde am 15.8.2017 in Anwesenheit und unter Aufsicht der Zeltverleiher von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Frauschereck aufgestellt. Auf die Notwendigkeit der Räumung des Zeltes bei einer (zu erwartenden) Windgeschwindigkeit ab 100 km/h wurde hingewiesen. Mängel am Zelt oder bei dessen Aufbau, die ursächlich für das spätere Geschehen gewesen wären, wurden nicht festgestellt. Den Zeltverleihern sowie den Verantwortlichen für den Aufbau des Zeltes konnte keine Sorgfaltswidrigkeit zur Last gelegt werden.
  • Das Gutachten durch die ZAMG ergab zusammengefasst, dass im Bereich des Standortes des Zeltfestes Frauschereck am 18.8.2017 zwischen etwa 22:31 Uhr und 22:34 Uhr Windspitzen innerhalb eines Intervallbereiches von 120 bis 180 km/h möglich waren und der Wind „plötzlich und unvermittelt“ eingesetzt hatte. Die wahrscheinlichen tatsächlichen Windgeschwindigkeiten werden mit 120 bis 150 km/h beschrieben, was Orkanstärke darstellt.
  • Aufgrund der bekannten Räumungsnotwendigkeit des Festzeltes bei einem (zu erwartenden) Wind von über 100 km/h gab es einen Evakuierungsplan der Freiwilligen Feuerwehr Frauschereck, welcher vor Beginn der Veranstaltung durchbesprochen worden war. Die Wetterlage am Veranstaltungstag (inklusive Gewitterwarnungen) war grundsätzlich bekannt, die aktuelle Wetterlage und Wetterentwicklung wurde vom Kommandanten bzw. über seinen Auftrag ab 11:14 Uhr und dann laufend und nachweislich um 18:28 Uhr, 19:16 Uhr, 20:50 Uhr, 22:10 Uhr bei der Deutschen Unwetterzentrale (UWZ) durchgeführt. Zudem wurden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur aktuellen Wetterbeobachtung vor dem Festzelt eingeteilt, gemäß deren Angaben die Wettersituation bis kurz vor dem Sturmeintritt als unbedenklich eingestuft wurde. Bis 25 Minuten vor dem Auftreten der Sturmböen beim Festzelt gab es bei keinem der gängigen Wetterdienste (ORF, UBIMET, ZAMG, UWZ) Sturmwarnungen mit zu erwartenden Windgeschwindigkeiten von über 100 km/h.
    Noch um 21:20 Uhr erging eine telefonische Auskunft der ZAMG an die Landeswarnzentrale Oberösterreich mit dem Hinweis, dass sich mit einer Kaltfront eine Druckwelle formiere, diese etwa in einer Stunde unter anderem im Innviertel eintreffen werde und Windspitzen (2-Sekunden-Böen) von 80 bis 100 km/h auftreten können. Diese Warnung wurde um 22:05 Uhr telefonisch bei der Landeswarnzentrale Oberösterreich mit erwarteten Windspitzen von 110 bis 120 km/h und einem Eintreffen in 20 bis 30 Minuten aktualisiert. Diese Warnung wurde dem Kommandanten erst um 22:38 Uhr, also nach dem Eintreffen der Sturmböen und Verwüstung des Zeltes, übermittelt. In rechtlicher Würdigung der konkreten Umstände konnte auch dem Kommandanten kein strafrechtlich relevanter Sorgfaltsverstoß vorgeworfen werden.

Aussendung der Staatswanwaltschaft Ried im Innkreis vom 18. April 2018

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