Appell der Feuerwehr wegen erhöhter Brandgefahr
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit besteht in großen Gebieten Österreichs erhöhte Wald- und Flurbrandgefahr. Verbunden mit der aktuellen Situation aufgrund der Corona-Krise stellt dies eine besondere Herausforderung für die Feuerwehr dar.
Daher appellieren beispielsweise der Oö. Feuerwehr-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger und der Oberösterreichische Landesfeuerwehrverband an die Bevölkerung auf Brauchtums- und Lagerfeuer zu verzichten. In Niederösterreich wurden diese inzwischen komplett verboten: „Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, verordnet“, mit diesen Worten wurde am 7. April die Abänderung der „Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien“ eingeleitet. Diese verbietet bis einschließlich 30. Juni 2020 SÄMTLICHE Brauchtumsfeuer (beispielsweise eben Niederösterreich).
„Vordergründig geht es um den Erhalt der Schlagkraft der Feuerwehren. Keinesfalls soll es durch vermeidbare Wald- oder Flurbrände, die ohnehin einen hohen Personaleinsatz fordern, auch zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr unsere Einsatzkräfte sowie der Bevölkerung kommen“ schildert Oö. Landes-Feuerwehrkommandant Robert Mayer.
Abgesehen von der erhöhten Brandgefahr durch Brauchtumsfeuer, können diese aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit COVID19 auch nicht die gewohnte Unterstützung und Würdigung durch die Bevölkerung erfahren. „Durch erhöhte Wald- und Flurbrandgefahr ist derzeit besondere Vorsicht geboten. Jede und jeder Einzelne kann in diesen besonderen Zeiten einen Beitrag zur Sicherheit von uns allen leisten“, so Klinger.
Auch scheinbar sichere Orte können Waldbrände durch gefährlichen Funkenflug auslösen. „Wir bitten gerade in diesen Zeiten keine unnötigen Gefahrenherde herbeizuführen und somit die Bevölkerung und unsere Einsatzkräfte zu schützen“, appellieren Klinger und Mayer an die Vernunft aller Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Oö. Landes-Feuerwehrverband
Aussendung der Feuerwehr Wiener Neustadt (Nö):
„Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, verordnet“, mit diesen Worten wurde am 7. April die Abänderung der „Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien“ eingeleitet. Diese verbietet bis einschließlich 30. Juni 2020 SÄMTLICHE Brauchtumsfeuer.
„Wir begrüßen diesen Schritt und sind dankbar, dass unsere Landeshauptfrau auf unsere derzeitige Situation Rücksicht nimmt“, zeigt sich der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt Josef Bugnar über die Abänderung erleichtert. „Die letzten Tage haben uns gezeigt, dass die Brandgefahr enorm angestiegen ist. Der Boden ist völlig ausgetrocknet und wir versuchen alle Einsätze auf ein Minimum an Mannschaft zu reduzieren. Da sind Fehlmeldungen aufgrund von Osterfeuern nicht hilfreich“, erklärt Bugnar weiter.
Die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien enthält nun mit der Ziffer 7 ein Verbot von Brauchtumsfeuern. So steht nun unter Z 7: „Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020.“ Damit sind im Jahr 2020 Osterfeuer (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag), Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und Johannesfeuer (24. Juni 2020) VERBOTEN.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier zum Nachlesen (Stand 8. April 2020): Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien