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Bayern: THW verteilt weiter Corona-Schutzausstattung an die Kreisverwaltungsbehörden

BAMBERG (BAYERN): Am 11. Mai 2020 werden durch das Technische Hilfswerk neuerlich voraussichtlich bis zu 450 Paletten transportiert. Die Weiterverteilung der Schutzausstattung an die Kreisverwaltungsbehörden gehört auch zu den Aufgaben, die das THW auf örtlicher Ebene leistet. Beispiele darüber, wie sie abläuft und was die THW-Einsatzkräfte ganz konkret tun, kommen aus den Regionalbereichen Bamberg und Karlstadt.

Material erfassen und einlagern, Ein- und Ausgänge dokumentieren, Material packen und verteilen. Diese Aufgaben fallen in den THW-Ortsverbänden des Regionalbereiches Bamberg an, insbesondere dann, wenn die Ortsverbände von den jeweiligen Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) den Auftrag zur logistischen Unterstützung bekommen. Dies ist bei den THW-Ortsverbänden Bad Kissingen, Bad Staffelstein, Haßfurt, Kirchehrenbach und Mellrichstadt der Fall. Neben der allgemeinen Logistik sind diese Ortsverbände teilweise in die Verteilung der Schutzausstattung involviert. Diese erfolgt in Haßfurt durch eigene Einsatzkräfte und Fahrzeuge, in anderen THW-Ortsverbänden wie Bad Kissingen, Bad Staffelstein, Kirchehrenbach oder Mellrichstadt holen die Bedarfsträger das Material aus dem zentralen Landkreislager ab. Voraussetzung ist, dass die angelieferten Materialien nach Schutzstufe klassifiziert wurden.

Über die konkrete Verteilung an die einzelnen Bedarfsträger entscheidet die FüGK. Das THW übernimmt die Kommissionierung und Ausgabe. Größte Genauigkeit, Sorgfalt und Einhaltung der Hygieneregeln sind bei den eingesetzten THW-Kräften hierbei gefragt. Eine enge Verzahnung mit der FüGK erfolgt durch die Fachberater der jeweiligen Ortsverbände, die in regelmäßigem Austausch mit den Führungsgruppen stehen.

Im Regionalbereich Karlstadt befinden sich zehn THW-Ortsverbände, welche zum Teil auch als THW-Logistikstützpunkte für die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) fungieren. Steht Schutzausstattung zur Übergabe von den THW-Logistikstützpunkten an die Kreisverwaltungsbehörde bereit, dann wenden sich die THW-Logistikstützpunkte an ihren zuständigen THW-Fachberater. Der THW-Fachberater wirkt in der jeweiligen Führungsgruppe Katastrophenschutz mit, und ist auch für die Koordinierung der Übergabe zuständig. Je nach Möglichkeit wird die Schutzausstattung durch die Kreisverwaltungsbehörde selbst vom THW-Logistikstützpunkt abgeholt oder von den THW Ortverbänden zu deren Logistikstützpunkten, wie z. B. Bauhöfen etc. gebracht. Das bedeutet für die THW-Ortsverbände, dass sie eigene Einsatzkräfte sowohl für die Besetzung des THW-Logistikstützpunktes als auch für den Transport und Ladearbeiten organisieren müssen.

Um die Ansteckungsgefahr für die Helferinnen und Helfer zu minimieren, werden auch hier die Hygieneregelungen des RKI beachtet. Die Einsatzkräfte bemühen sich soweit wie möglich den Mindestabstand von 1,5m bei ihren Tätigkeiten einzuhalten. Bei den Materiallieferungen bzw. Materialumladungen dürfen nur so viele Helferinnen und Helfer im THW-Ortsverband sein, wie unbedingt notwendig. Für die Transporte im jeweiligen Landkreis sind nach Möglichkeiten feste “Fahrerpaare” zu bilden. Der Ladevorgang ist ebenfalls möglichst “kontaktlos” durchzuführen.

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