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Schweiz: Covid-Lage im Kanton Appenzell Ausserrhoden droht außer Kontrolle zu geraten → weitere Maßnahmen

APPENZELL-AUSSERRHODEN (SCHWEIZ): Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen im Zusammenhang mit Covid-19 nehmen drastisch zu, die Lage im Kanton wie auch in der Eidgenossenschaft droht mit Bekanntgabe am 25. Oktober 2020 außer Kontrolle zu geraten.

Deshalb führt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden frühzeitig Massnahmen ein, die auf Bundesebene vorgeschlagen wurden. Die Verordnung, die der Regierungsrat im Frühjahr erlassen hat, um die Spitalkapazitäten resp. die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wird wieder aktiviert. Je früher Maßnahmen in Kraft treten, desto grösser ihr Effekt. Jeder so gewonnene Tag hilft die intensivmedizinischen Kapazitäten vor einer Überlastung zu schützen.

Bisherige Maßnahmen reichen nicht

Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht mehr aus, um den derzeitigen Anstieg an Covid-19-Infektionen effektiv zu bremsen. In den letzten sieben Tagen verzeichnet Appenzell Ausserrhoden 179 neu an Covid-19 erkrankte Personen und erreichte Ende letzter Woche einen Höchststand mit 19 gleichzeitig hospitalisierten Personen, darunter zwei Patienten an der Beatmung.

Sowohl die Neuinfektionen, als auch die Hospitalisationen verdoppeln sich in Appenzell Ausserrhoden derzeit binnen sieben Tagen. Deshalb hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden an einer Sondersitzung neue Massnahmen beschlossen, die ab Montagmitternacht (Montag, 26. Oktober 2020, 00:00 Uhr) gelten:

Maskentragepflicht

Bis anhin galt eine Maskentragepflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs, Bahn- und Flughäfen. Neu gilt die Maskenpflicht auch in Aussenbereichen von diesen Einrichtungen und Betrieben. Das betrifft u.a. Läden, Theater, Kinos, Konzert- und Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars, Wochen- und Weihnachtsmärkte. Die bereits letzten Mittwoch verschärfte Maskentragpflicht im Schulbereich ab der Oberstufe für alle Verkehrsflächen auf den Schularealen bleibt weiterhin gültig.

Keine Maskentragepflicht gilt auf Straßen, Plätzen und Parkanlagen oder beim Spaziergang im Wald. Auch für Gäste in Restaurationsbetrieben gilt keine Maskenpflicht, solange die Gäste am Tisch sitzen. Weitere Einzelbereiche sind ebenfalls grundsätzlich von der Maskenpflicht ausgenommen, wie Kindertagesstätten oder Personen, die medizinische und kosmetische Dienstleistung im Gesicht in Anspruch nehmen.

Arbeitsplatz: An allen Arbeitsstätten gilt eine Maskentragepflicht mit Ausnahmen (insb. Einzelbüros). Die Arbeitgeber müssen soweit es geht Homeoffice ermöglichen.

Abstand halten: Neben der Maskentragepflicht in Innen- und Aussenbereichen muss neu gleichzeitig auch der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Schutzkonzepte müssen neu also den Grundsatz „Abstand und Maske“ beachten. Um den Abstand zwischen Personen zu garantieren, wird der Zugang zu öffentlichen Innenräumen wie etwa Läden beschränkt, so dass auf vier Quadratmeter nur eine Person kommt. In Theatern, Konzertsälen und Kinos darf im Grundsatz nur jeder zweite Sitz besetzt werden (ausgenommen ist z.B. die Besetzung durch Familien).

Weiter Info: Schweiz: Drastische Corona-Maßnahmen im Kanton Bern per 23. Oktober 2020 & Vorschläge der Taskforce des Bundes

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