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Schweiz: Drastische Corona-Maßnahmen im Kanton Bern per 23. Oktober 2020 & Vorschläge der Taskforce des Bundes

BERN (SCHWEIZ): Um die Übertragung der Corona-Infektionen zu minimieren, hat der Regierungsrat des Kantons Bern umfassende Maßnahmen beschlossen. Auch Luzern reagiert drastisch und die Taskforce des Bundes schlägt Maßnahmen vor, die bis März / April 2021 aufrecht erhalten werden sollten.

Unter anderem sind Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie Verkaufsmessen und Gewerbeausstellungen untersagt. Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos, Sport- und Fitnesscenter werden geschlossen. Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten unterer Ligen sind wie auch die Ausübung von Einzelsportarten mit engem Körperkontakt nicht mehr gestattet.

Zusätzliche Maßnahmen gelten schließlich auch für die Gastronomie, namentlich eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr früh. Die neuen Regeln gelten ab heute um Mitternacht. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, für die bereits Verpflichtungen eingegangen wurden, dürfen am Wochenende noch mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden.

Die Zahl der positiv getesteten Bernerinnen und Berner steigt weiter an. Waren Mitte September pro Tag im Durchschnitt rund 40–50 Fälle zu verzeichnen, sind diese Werte inzwischen auf mehrere Hundert pro Tag gestiegen. Per 23. Oktober 2020 vermeldete der Kanton 802 Coronafälle. Auch die Positivitätsraten des Monats September von ein bis zwei Prozent kontrastieren inzwischen stark mit den Kennzahlen, die jüngst einen Wert von 12,9 Prozent erreicht haben. Es gilt, diese Welle möglichst rasch zu brechen.

Der Regierungsrat will deshalb Kontakte in der Bevölkerung gezielt reduzieren, um sie bestmöglich zu schützen und die Zahl der Ansteckungen einzudämmen. Deshalb hat er am 23.10.2020 eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen und die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen.

Sie ergänzt die vom Bundesrat am 18. Oktober 2020 in Kraft gesetzten Massnahmen. Sie tritt am 24. Oktober 2020 um 00.00 Uhr in Kraft und gilt bis 23. November. Die VerordnungLink öffnet in einem neuen Fenster. umfasst namentlich die nachfolgenden Punkte.

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie von Messen und Gewerbeausstellungen
Veranstaltungen mit über 15 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Besucherinnen und Besuchern sind verboten. Dies gilt auch für Anlässe im Familien- und Freundeskreis sowie für betriebliche Veranstaltungen gesellschaftlicher Natur wie Weihnachtsessen oder Apéros. Lediglich Trauerfeiern dürfen auch weiterhin mit mehr als 15 Personen stattfinden, jedoch mit Maskentragpflicht und Kontaktlisten. Sodann können bereits gebuchte Privatanlässe wie Hochzeiten, Geburtstage etc. dieses Wochenende (24./25.10.2020) noch wie geplant stattfinden.

Ausgenommen von der Beschränkung auf 15 Personen sind Gemeindeversammlungen und Sitzungen von Parlamenten, inklusive Kommissionssitzungen, sofern diese über ein Schutzkonzept verfügen

Coronavirus Schweiz: Diese Maßnahmen schlägt die Taskforce des Bundes vor

Die wissenschaftliche Covid-19-Taskforce des Bundes hat in ihrer wöchentlichen Lagebeurteilung verschiedene Empfehlungen abgegeben, welche weiteren Massnahmen auf Bundesebene zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen werden sollen. Eine Übersicht:

Bis im März/April 2021 gelten soll laut den Wissenschaftlern:

– das Tragen von Masken durch Jugendliche und Erwachsene in allen Innenräumen und in überfüllten Aussenbereichen, beispielsweise Strassenmärkte;
– Homeoffice für alle Mitarbeitenden, für die dies möglich ist;
– die Schließung von Unterhaltungs- und Erholungsstätten in engen und schlecht belüfteten Innenräumen, wo die Bedingungen die Übertragung des Coronavirus zwischen Menschen in engem Kontakt erlauben;
– Beschränkung privater Zusammenkünfte, beispielsweise auf weniger als zehn Personen;
– Beschränkung öffentlicher Versammlungen, beispielsweise auf weniger als fünfzig Personen;
– Beschränkung der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, beispielsweise auf 21 Uhr;
– Einstellung von Aktivitäten mit einem hohen Risiko der Übertragung des Coronavirus, beispielsweise Sportarten mit direktem Kontakt, Gesang oder mit Blasinstrumenten;
– Umstellung auf ausschliessliche Online-Bildung in allen sekundären und höheren Bildungseinrichtungen, für die eine solche Bildung möglich ist;
– Erhöhung der Zahl der Coronavirus-Testzentren und der Zahl der Contact-Tracer;
– Regelmäßige Tests von Arbeitnehmenden in Hochrisiko-Umgebungen.

Die Taskforce schreibt, dass die Maßnahmen für die Gesellschaft umsetzbar sein sollten und den Kern der Wirtschaft schützen sollten. Es brauche Kompensationsmaßnahmen für besonders betroffene Wirtschaftssektoren. Die genauen Schwellenwerte für Einschränkungen von Versammlungen, privaten Treffen oder Öffnungszeiten könnten je nach Situation angepasst werden.

Auch Luzern reagiert drastisch

Die Infektionszahlen in der Schweiz steigen auf hohem Niveau exponentiell an. Falls es nicht gelingt, die Zuwachsrate zu senken, sind die Intensivpflegestationen der Spitäler in drei bis vier Wochen an der Kapazitätsgrenze.

Der Luzerner Regierungsrat hat deshalb dringliche Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Virus beschlossen. Sie treten am Samstag, 24. Oktober 2020, in Kraft. Nach der Bundesratssitzung vom kommenden Mittwoch wird der Regierungsrat falls nötig zusätzliche Anschlussregelungen auf kantonaler Ebene treffen. Der Luzerner Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2020 ergänzend zu den bereits geltenden Massnahmen des Bundes die folgenden Verschärfungen zur Eindämmung des neuen Coronavirus beschlossen:

1. An Arbeitsplätzen in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben gilt eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Personen, die allein in einem Raum arbeiten, sowie Arbeitsplätze, an denen der Abstand eingehalten werden kann oder zusätzliche Schutzmassnahmen wie Abschrankungen bestehen.

2. Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bars und Clubs, Diskos und Tanzlokale, müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr für das Publikum geschlossen bleiben.

3. In Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, einschliesslich Kurhäusern, gilt ein Besuchsverbot. Die Leitung der Einrichtung entscheidet über Ausnahmen in Härtefällen.

4. In geschlossenen Privat- und Transportfahrzeugen gilt eine Maskenpflicht, wenn Personen transportiert werden, die nicht im gleichen Haushalt leben.

5. Erotik- und Sexbetriebe sind für das Publikum geschlossen.

Gültigkeit ab Samstag, 24. Oktober 2020

Diese Massnahmen treten am Samstag, 24. Oktober 2020, 0.00 Uhr in Kraft und sind bis zum 30. November 2020 befristet. Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf begründet das rasche und entschlossene Vorgehen wie folgt: «Die epidemiologische Lage ist dramatisch! Laut Prognose der Science Task Force des Bundes gehen uns in etwa drei Wochen die Intensivpflegeplätze in den Spitälern aus, wenn wir die Zahl der Infektionen und Erkrankungen nicht zügig und kräftig senken. Wir können es uns nicht leisten, zuzuschauen und abzuwarten, ob die bisher getroffenen Massnahmen dazu ausreichen.»

Er appelliert an die Bevölkerung: «Regierungsbeschlüsse und Verordnungen helfen nur indirekt, die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Das einzige, was direkt hilft: Abstand halten! Sich selbst und andere schützen! Dazu müssen wir alle beitragen.»

Der Regierungsrat will mit den nun getroffenen Sofortmassnahmen direkte Kontakte zwischen Personen weiter reduzieren und dort, wo sie zwingend notwendig sind, sicherer machen. Die dringlichen Massnahmen haben vor allem auch zum Ziel, spätere, notfallmässige und gravierendere Einschränkungen mit verheerenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft zu verhindern.

Absprache mit Bund und Kantonen

Der Regierungsrat beschloss die dringlichen Sofortmassnahmen, nachdem am Vortag ein intensiver Austausch mit dem Bund und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren stattgefunden hatte. Er wird nach der Bundesratssitzung vom kommenden Mittwoch, an der weitere Covid-19-Beschlüsse erwartet werden, nötigenfalls ergänzende Massnahmen treffen.

Einrichtung von weiteren Testzentren

Gleichzeitig werden in den nächsten Tagen die Testkapazitäten im Kanton Luzern erhöht. Das Testzentrum beim Armeeausbildungszentrum Luzern (AAL) hat bereits am 19. Oktober den Betrieb wiederaufgenommen und erhöht seine Kapazitäten schrittweise von aktuell 80 auf bis zu 240 Tests pro Tag. Ergänzend wird ein Drive-In-Testzentrum auf dem Gelände des Schweizer Paraplegikerzentrums (SPZ) in Nottwil aufgebaut. Es startet am 2. November 2020, die Öffnungszeiten sind (wie in Luzern) werktags von 13 bis 19 Uhr.

Der Betrieb auf dem Gelände des SPZ wird durch das Testzentrum nicht tangiert und die Sicherheit aller Personen ist gewährleistet. Die Fahrzeuge verlassen das Testgelände unverzüglich nach der Probenentnahme, es besteht kein Kontakt zu Dritten. Zusätzlich evaluiert der Kanton einen dritten Standort in der Region Entlebuch. Dieser soll voraussichtlich per 9. November 2020 in Betrieb genommen werden.

Der Ablauf ist bei allen Luzerner Testzentren identisch: Die zu testende Person fährt mit dem Auto vor. Eine Gesundheitsfachperson nimmt einen Rachenabstrich durch das geöffnete Fenster vor, ohne dass die Person das Fahrzeug verlässt. Damit sind sowohl eine hohe Effizienz wie auch eine Minimierung von Ansteckungsrisiken garantiert.

Test: nicht mehr nur auf ärztliche Überweisung

Neu sollen ab Ende Oktober an allen Standorten Tests ohne ärztliche Überweisung möglich sein. Personen mit Symptomen, die sich testen lassen müssen, sowie Personen, die eine Mitteilung von der SwissCOVID-App erhalten haben, können sich ab dem 28. Oktober 2020 unter www.lu.ch/coronavirus anmelden.

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf betont die Wichtigkeit dieser Neuerung: «Mit unseren Test-Zentren werden die bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens entlastet. Mit den Drive-Ins können mehr Personen effizient und rasch getestet werden. Das ist wichtig, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen.» Mit der Inbetriebnahme des «Drive-In» in Nottwil können die Testkapazitäten um weitere 120 Tests pro Tag erhöht werden. Insgesamt können Test-Zentren, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler im Kanton Luzern künftig bis zu 1’100 Tests pro Tag durchführen.

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