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Bayern: Dreijährige starb bei tragischem Feuer in Helmbrechts → fünf Monate später steht fest: 6-Jähriger zündelte

HELMBRECHTS, LKR. HOF (BAYERN): Die umfangreichen Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Hof zum Wohnhausbrand am 24. Oktober 2020, bei dem ein dreijähriges Mädchen ums Leben kam, sind abgeschlossen. Per 26 März 2021 gab die Polizei bekannt, dass ein 6-Jähriger das tragische Feuer mit einem Feuerzeug ausgelöst hatte.

Nachdem an dem damaligen Samstag, gegen 15.50 Uhr, der Notruf über den Wohnhausbrand in der Hochstraße eingegangen war, kamen zahlreiche Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und der Polizei zum Brandort. Bis auf das dreijährige Mädchen hatten sich alle anwesenden Personen ins Freie retten können. Die Eltern waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Nachdem die Feuerwehrkräfte den Brand gelöscht hatten, fanden sie das leblose Kind im Dachgeschoss des Anwesens. Die Kriminalpolizei Hof nahm die Ermittlungen vor Ort auf. Bei ihrer Arbeit wurden sie von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts unterstützt.

Langwierige Ermittlungen

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich die drei Kinder im Alter von 14, sechs und drei Jahren zum Zeitpunkt des Brandausbruchs zu Hause aufgehalten hatten. Lediglich die beiden Jüngeren befanden sich zum Spielen auf dem Dachboden. Laut Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes wurde das Feuer durch menschliches Handeln verursacht. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Sechsjährige den Brand beim Spielen mit einem Feuerzeug verursacht hat. Eine technische Ursache und bauliche Mängel konnten zweifelsfrei als brandursächlich ausgeschlossen werden.

14-Jährige konnte kleine Schwester nicht mehr retten

Nachdem die 14-Jährige von dem Feuer auf dem Dachboden erfahren hat, versuchte sie ihre Schwester zu retten. Dies gelang ihr jedoch aufgrund der Flammen und der starken Rauchentwicklung nicht mehr, weshalb sie zusammen mit ihrem Bruder das Haus verlassen musste. Wie die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, starb das dreijährige Mädchen an einer Rauchgasvergiftung.

Verfahren gegen die Eltern

Die Staatsanwaltschaft Hof leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Eltern wegen fahrlässiger Tötung aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht ein. Hinsichtlich der schwerwiegenden Folgen des Brandes mit Todesfolge wurde mit Zustimmung des Amtsgerichts Hof von einer Strafe abgesehen.

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