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Drohnen zur Einsatzunterstützung → der Österr. Bundesfeuerwehrverband informiert → EU-Drohnenverordnung seit 1. August 2021

Im Steinbruch Gumpoldskirchen haben Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bergrettungsdienst, Wasserrettung und Arbeiter-Samariter-Bund am 18. August 2021 zwei erfolgreiche Drohnen-Einsätze demonstriert. Suche nach Glutnestern sowie eine Personensuche per Drohne wurden vorgezeigt.

Beeindruckt davon zeigte sich Staatssekretär Magnus Brunner: „Ich gratuliere den beteiligten Einsatzorganisationen zu der Vorführung und wünsche erfolgreiche Einsätze.“ Insgesamt erfreuen sich Drohnen immer größerer Beliebtheit. „Es bieten sich zahlreiche Anwendungsgebiete an: Für zeitkritische Einsätze und als Suchgeräte, wie etwa bei Rettungseinsätzen oder in Krisensituationen; zur Wartung und Inspektion von Infrastruktur und Schäden; und in der Landwirtschaft z.B. bei der Nützlingsausbringung.“

Seit 1. August 2021 gilt für BOS-Drohnen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auch die EU-Drohnenverordnung. Dies wurde nun mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes umgesetzt, welche durch eine organisationsübergreifende Drohnen-Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands (ÖBFV) seit Sommer 2020 gefordert wurde.

„Drohnen werden in Zukunft zur Standardausrüstung der Einsatzorganisationen werden. Durch Einsatzplanung, Betrieb und Nachbereitung sowie durch eine harmonisierte Aus- und Fortbildung werden wir unserem Auftrag, der Bevölkerung in Notsituationen zu helfen, durch neue Technologien umso besser nachkommen können“, zeigt sich Andreas Oblasser, Leiter der Arbeitsgruppe, überzeugt von der Zukunftsfähigkeit der Drohnen zur Einsatzunterstützung.

Zahlreiche Einsatzbereiche

Die Szenarien, bei welchen Drohnen zum Einsatz kommen, sind vielfältig: Die Lageerkundung aus der Luft, beispielsweise bei Massenkarambolagen, bei Naturkatastrophen oder bei Bränden in unübersichtlichen Bereichen oder bei der Suche nach Personen in unwegsamem Gelände oder im Wasser, bei denen auch Wärmebildkameras eingesetzt werden. „Aber auch die Überwachung von unübersichtlichen Großveranstaltungen, die zumeist behördlich in den Veranstaltungsbescheiden vorgegeben wird, wird durch den Einsatz von Drohnen erleichtert. Als Beispiel können hier große Triathlon-Veranstaltungen mit mehreren Hundert Teilnehmern im Wasser genannt werden“, so Wolfgang Fischer, Bundes-Drohnenkoordinator der Österreichischen Wasserrettung.

Katastrophen halten sich nicht an Werktage

Seit mehreren Jahren arbeiten Einsatzorganisationen in Österreich bereits mit unbemannten Luftfahrzeugen zur Einsatzunterstützung. Dabei stieß man schnell auf Hürden. Im Einsatzfall werden Drohnen auch bei widrigen Wetterverhältnissen gestartet. Wind, leichter Regen und Flüge in der Nacht sind keine Seltenheit. Neben diesen technischen Herausforderungen kamen auch legistische hinzu, so waren Nacht- oder Wochenendflüge nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und mit Sonderausbildungen möglich sowie grenzüberschreitende Einsätze gar nicht erlaubt.

Deshalb hat sich im Sommer 2019 eine organisationsübergreifende Arbeitsgruppe etabliert. Das Engagement und die intensive Auseinandersetzung mit der Materie aller BOS sowie der Vertreter des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Innenministeriums, des Bundesheeres, von Austro Control sowie der FH Joanneum Graz zeigt die Wichtigkeit einer effizienten, sicheren und zukunftsorientierten Nutzung dieser Fluggeräte im Einsatzfall.

Novellierung des Luftfahrtgesetzes erreicht

Das am 31. Dezember 2020 in Kraft getretene EU-Drohnenregulativ stellte die BOS vor eine neue Situation, denn dadurch konnte ein Privatpilot mehr Möglichkeiten der Drohne ausnutzen als Einsatzorganisationen. Durch die Novellierung des Luftfahrtgesetzes, welche seit 1. August 2021 gilt, konnte nun auch das geklärt werden. „Das neue Drohnenregulativ schafft die Voraussetzungen, dass Drohnen wesentlich schneller und flexibler von Einsatzorganisationen verwendet werden können. In umfassenden Schulungen hat Austro Control das neue Regulativ vorgestellt und zukünftige Einsatz-PilotInnen auf die erforderlichen Prüfungen vorbereitet. Es freut mich, dass wir durch die gute Zusammenarbeit von Austro Control und den Einsatzorganisationen in Zukunft mehr Drohnen im Einsatz sehen werden und dadurch die Sicherheit für die Bevölkerung weiter erhöht wird“, sagt Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl.

Drohneneinsatz beim überregionalen Waldbrand-Einsatz in Griechenland.

Intensive Ausbildung für Drohnen-Piloten

„Drohnen können eine wichtige Ressource im Einsatzfall sein und wichtige Informationen für den Einsatzleiter liefern. Sie stellen aber auch ein gewisses Risikopotential dar. Ein sorgfältiger und verantwortungsvoller Umgang mit Drohnen im Einsatz- und Ausbildungsfall sind Grundvoraussetzungen für die sichere Anwendung“, so Martin Gurdet vom Bundesverband des Österreichischen Bergrettungsdienstes. Die Gefahren von Kollisionsunfällen in der Luft, Personen- und Sachschäden durch abstürzende oder defekte Drohnen und Schnittverletzungen durch rotierende Propeller gilt es zu vermeiden. Um diesem Sicherheitsaspekt besondere Aufmerksamkeit zu schenken, gibt es seit heuer in Zusammenarbeit mit der Austro Control, dem ÖAMTC und der Flugschule FlyWest einen Lehrgang für Einsatzorganisationspiloten.

Dazu wurden bereits drei Pilotlehrgänge an Feuerwehrschulen unter Beteiligung aller Einsatzorganisationen mit durchwegs positiver Resonanz durchgeführt. Diese Ausbildung sowie Trainingseinheiten sollen nun für die Zukunft verankert und regelmäßig angeboten werden. Zudem ist ein Drohnenführerschein ab einer gewissen Drohnen-Dimension mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Staatssekretär Magnus Brunner betont, dass dieser bereits gut angenommen wird: „Für den neuen Drohnen-Führerschein steigen die Registrierungen und Anmeldungen: Aktuell gibt es rund 23.000 Registrierungen und rund 34.000 ausgestellte Drohnenführerscheine.“

Zukunftsperspektive

Weiterhin können Einsatzorganisationen Drohnen in der OPEN-Kategorie betreiben, welche ursprünglich für private Hobbyflieger gemacht wurde. Sie ermöglicht die unbürokratische Durchführung von Flügen auf Sicht, beispielsweise für einen kurzfristigen Einsatz. Für Flüge außerhalb der Sichtverbindung, zum Beispiel bei einem Absinken der Drohne über einem Bachlauf oder der weitreichenden Personensuche– kann die Kategorie SPECIFIC zum Einsatz kommen. An einer diesbezüglichen Lösung für BOS-Drohnen wird derzeit gearbeitet.

In diesem Zusammenhang ist Franz Jelinek, Chef des Stabes im Bundesrettungskommando des Roten Kreuzes, froh über das, was im Rahmen der geltenden Vorschriften schon möglich ist: „Jetzt freuen wir uns darauf, auch bei den nächsten Schritten gut mit den Behörden zusammenzuarbeiten und auszuloten, was in Zukunft möglich sein soll. Drohnen sind kein flüchtiges Spielzeug, sondern gekommen, um zu bleiben. Es braucht auch für Drohnenpiloten der BOS einen gesetzlichen Handlungsspielraum, um auch kurzfristig unter größter Vorsicht ohne direkte Sichtverbindung zu fliegen, in die Ausbildung unserer Piloten wurden solche Risikoabschätzungen schon inkludiert.“

Österr. Bundesfeuerwehrverband, 18. August 2021

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