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Langeweile bei den Deutschen? Polizei und Feuerwehren sollen nur mehr 2 Blaulichter verwenden dürfen

DEUTSCHLAND: Eine schier unglaubliche Meldung, die jedoch kein Scherz ist, sorgt derzeit bei Einsatzkräften für Verwunderung und Ärger. Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr dürfen in Deutschland (zum Glück nur dort) nach einer neuen Verordnung nur noch maximal zwei Blaulichter auf dem Dach haben.

Die außerdem nicht mehr in alle Richtungen leuchten. „Eine völlig unsinnige Verordnung!“, sagt Bela Anda bei „Viertel nach Acht“. Die Autofahrer seien von den Blaulichtern überlastet, so dass diese nun in gewissem Abstand platziert werden müssen. Und eben nur mehr zwei Lichter am Fahrzeug.

Das Bild-Video stammt übrigens vom 21. November 2021, NICHT vom 1. April!

Es erinnert fast an die 1970er Jahre, als Rettungsfahrzeuge vielleicht einmal vorne und hinten je ein Blaulicht hatten. Bestehende Lichter sollen laut dem Bildvideo abgebaut werden müssen. “Ein Schildbürgerstreich, eine völlig unsinnige Verordnung”, so die Bild.

Oder doch nur ein PAAR an Frontblitzern?

Das Blaulichtmagazin berichtet hingegen bereits im August etwas anders. Aufruhr um eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Am 2. Juli wurde eine Änderung beschlossen, in der es unter anderem darum geht, dass an Einsatzfahrzeugen in Zukunft nur noch je ein Paar Front- und Heckblitzer in Blau genutzt werden dürfen. Für Einsatzfahrzeuge mit mehr Leuchten kann es also zu dem Problem kommen, dass überschüssige Blitzer entfernt werden müssen.

Was immer nun auch richtig ist. Probleme in einer Zeit, wo wir durchaus andere Probleme haben als das Blaulicht. Und wie oft Einsatzfahrzeuge dennoch übersehen werden, weiß man in den Schreibstuben meist sowieso nicht.

Ein Lacher für die Amerikaner

Die Amerikaner würden dieser Verordnung vermutlich eines … (pfeifen – oder so).

Signalstarke US-Fahrzeuge

Ein Gedanke zu „Langeweile bei den Deutschen? Polizei und Feuerwehren sollen nur mehr 2 Blaulichter verwenden dürfen

  • Also ich kann jetzt außer der Formulierung keinen wirklichen Unterschied zu früher feststellen. In der alten Fassung stand wenn ich mich richtig erinnere das maximal vier blaue Warnleuchten je Richtung sichtbar sein dürfen. Und da waren die Rundumlichtes ja schon mit drin.
    Für die Absicherung nach hinten dürfen ja bis zu drei paar gelbe blinkleuchten nach hinten angebracht werden und dieses ist wegen der größeren Wellenlänge auch über weitere Strecken sichtbar also bessere warnwirkung.
    Platzmangel (Rettungsgasse) müssen alle ja schon wenn’s stockt. Und wegerecht hab ich im Einsatzfahrzeug nur wenn Blaulicht und Einsatzhorn zusammen geschalten sind. Blaulicht alleine warnt nur vor Gefahr und berechtigt zu nichts. Mehr Lichter bringen in der Sichtbarkeit nichts weil blau die kürzeste Wellenlänge hat. Wir sollten es machen wie andere Länder und zusätzlich anderes Licht wie rot oder grün nach vorne verwenden. Länger Wellen weitere Sichtbarkeit. Und gelb oder orange ist ja schon belegt (Blinker, warnleuchten, Straßen und Abschleppdienste).
    Blaulicht wurde ursprünglich ja im Krieg vom Militär verwendet weil es aus Grosser höhe oder Entfernung nicht zu sehen war.
    Außerdem bräuchten wir wohl eher lautere Hörner um sie weiter zu hören und ist euch schon mal aufgefallen das die e Hörner fast nicht zu orten sind in der Stadt?

    Antwort

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