Bayern: Waldbrandlage am Saurüsselkopf mit 8. Mai 2026 → Ablöschen der Glutnester im Fokus – Einsatzmaßnahmen in der Nacht
RUHPOLDING (BAYERN): In der Nacht auf den 8. Mai 2026 verlief der Feuerwehreinsatz am Saurüsselkopf ohne besondere Vorkommnisse. An der Ostseite des Einsatzgebietes loderten die Flammen an einzelnen wenigen Stellen auf, erloschen aber auch meist wieder von selbst, ohne Eingreifen der vorgehaltenen Bereitschaft. Die Arbeit der Nachtbereitschaft beschränkte sich auf Kontrollaufgaben.

Regenschauer während der Nacht hatten nach derzeitiger Einschätzung keinen wesentlichen Einfluss auf das Brandgeschehen. Zusätzliche Kräfte mussten in der Nacht nicht nachalarmiert werden. In der aktuellen Phase des Einsatzes müssen arbeitsintensive und kräftezehrende Nachlöscharbeiten an einer großen Zahl von Glutnestern, die sich zum Teil in schwer erreichbaren Gebieten befinden, vorgenommen werden.

Dazu sind und waren logistische Maßnahmen am Berg, wie beispielsweise die Errichtung von Wasserbehältern und Seilsicherungen, notwendig. Zudem sind nach wie vor Hubschraubereinsätze in reduzierter Zahl notwendig. Diese Maßnahmen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Aktuell sind vor allem noch in Ruhpolding noch Rauch- und Brandgeruch wahrnehmbar. Personen, die Rauch oder Brandgeruch wahrnehmen, sollen Fenster und Türen geschlossen halten, Lüftungs- und Klimaanlagen nach Möglichkeit abschalten und den Aufenthalt im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich reduzieren. Personen mit Atemwegserkrankungen wird empfohlen, besonders aufmerksam zu sein.

Betretungs- und Befahrungsverbot angepasst
Aufgrund der weiter verbesserten Lage wurde auch die sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Betretungs- und Befahrungsverbot angepasst. Die bisherige Allgemeinverfügung wurde um Mitternacht (8. Mai 2026 um 0:00 Uhr) wie folgt angepasst: Der Verbotsbereich wird auf den weiterhin erforderlichen Gefahren- und Einsatzbereich begrenzt. Er umfasst künftig die Forst- und Wanderwege ab dem Bereich der Wildbachfurt der B305 nordöstlich folgend bis zum Ortsteil Fuchsau in der Gemeinde Ruhpolding einschließlich aller darin liegenden südlichen Bereiche bis zur Landesgrenze. Die genaue Begrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Allgemeinverfügung ist.

Vom Betretungs- und Befahrungsverbot ausgenommen sind Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, beauftragte Privatunternehmen sowie Bewohner und Hotelgäste der Ortsteile Waich, Fritz am Sand, Laubau und Seehaus.

Hintergrund der Anpassung ist, dass der Brand in Teilbereichen eingedämmt werden konnte. Gleichzeitig bestehen im Bereich des Saurüsselkopfs weiterhin Gefahren durch zahlreiche Glutnester sowie durch laufende Einsatzmaßnahmen von Feuerwehr, Bergwacht und Hubschraubern. Das Betretungs- und Befahrungsverbot bleibt deshalb im verbleibenden Einsatzbereich notwendig, um Erholungssuchende und Schaulustige zu schützen und die Einsatzkräfte nicht zu behindern.

Verkehrshinweis
Die Bundesstraße B305 bleibt zwischen dem Parkplatz Seegatterl und dem Kreisverkehr Hinterpoint südlich von Ruhpolding für den allgemeinen Straßenverkehr gesperrt. Die Zufahrt von und nach Reit im Winkl erfolgt weiterhin über die A8-Anschlussstelle Grabenstätt, Marquartstein und Unterwössen.
Vorangehende Meldung: Bayern: Groß-Waldbrand am Saurüsselkopf → Lage bleibt mit 7. Mai 2026 stabilisiert
Nachfolgende Meldung: Bayern: 330 Kräfte auch nach einer Woche Waldbrand am Saurüsselkopf (10. Mai 2026) im Einsatz
Kreisfeuerwehrverband Traunstein


