D: Bürgermeister sieht Freiwilligensystem am Scheitern und fordert Feuerwehrpflicht für Rathausmitarbeiter und Betriebe
LEUTENBERG (DEUTSCHLAND): Ein Großbrand im Oktober 2026 in Thüringen hat eine Diskussion über die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren ausgelöst. Der Bürgermeister der deutschen Stadt Leutenberg sieht das bisherige Feuerwehrsystem im ländlichen Raum zunehmend an seinen Grenzen. Er fordert deshalb gesetzliche Änderungen, mit denen unter anderem neue Mitarbeiter von Gemeindeverwaltungen zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden könnten. Auch Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko sollen künftig Personal für die örtlichen Feuerwehren bereitstellen müssen.
Auslöser der Forderungen war ein Großbrand in Lehesten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in der Nacht auf Sonntag, den 18. Oktober 2026. Gegen 2.30 Uhr brach auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft ein Feuer aus. Eine als Maschinenhalle genutzte Lagerhalle brannte vollständig nieder. Vier darin abgestellte Fahrzeuge sowie weitere Gerätschaften wurden zerstört. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden vorläufig auf rund 500.000 Euro.
Rund 120 Feuerwehrleute und weitere Einsatzkräfte standen über mehrere Stunden im Einsatz. Vier Menschen mussten aus einem benachbarten Wohnhaus in Sicherheit gebracht werden. Eine Frau wurde nach dem Einatmen von Rauchgasen medizinisch behandelt. Ein Übergreifen der Flammen auf weitere Gebäude konnte verhindert werden. Gegen 8 Uhr war der Brand unter Kontrolle, bis zum Mittag waren die Löscharbeiten weitgehend abgeschlossen.
Bürgermeister sieht Freiwilligensystem vor dem Scheitern
Der Großeinsatz mit mehr als elf beteiligten Feuerwehren veranlasste den Bürgermeister der nahegelegenen Stadt Leutenberg, Robert Geheeb, zu grundsätzlicher Kritik an den bestehenden Strukturen. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, sieht Geheeb das bisherige, ausschließlich auf Freiwilligkeit aufgebaute Feuerwehrsystem im ländlichen Raum vor dem Scheitern. Immer weniger ehrenamtliche Feuerwehrleute müssten immer mehr und zunehmend schwierigere Einsätze bewältigen. Der Bürgermeister verweist dabei insbesondere auf die personellen Herausforderungen, die sich bei größeren Einsätzen für die betroffenen Gemeinden ergeben.
Die Einrichtung von Pflichtfeuerwehren als Alternative hält Geheeb für die Kommunen finanziell nicht tragbar. Stattdessen schlägt er drei konkrete gesetzliche Änderungen vor, mit denen die Freiwilligen Feuerwehren personell und organisatorisch unterstützt werden sollen.
Gemeindemitarbeiter zum Feuerwehrdienst verpflichten
Besonders weitreichend ist dabei die Forderung, neue Mitarbeiter von Gemeindeverwaltungen künftig zum aktiven Dienst in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr verpflichten zu können. Damit würde die Feuerwehrmitgliedschaft für einen Teil der kommunalen Bediensteten nicht mehr ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhen. Als weitere Maßnahme schlägt Geheeb vor, in jeder Stadt beziehungsweise Gemeinde einen hauptamtlichen Brandmeister einsetzen zu können. Dieser soll vor allem Verwaltungsaufgaben übernehmen und damit die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder von organisatorischen Tätigkeiten entlasten.
Der dritte Vorschlag richtet sich an Unternehmen aus Industrie und Landwirtschaft. Betriebe, von denen erhebliche Brandgefahren ausgehen, sollen nach den Vorstellungen des Bürgermeisters verpflichtet werden können, Personal für die örtlichen Feuerwehren abzustellen. Als Beispiele nennt er Biogasanlagen und Recyclinghöfe.
Brandschutz nicht auf wenige Ehrenamtliche abwälzen
Nach Ansicht Geheebs dürfe die Verantwortung für den Brandschutz nicht länger allein von einer vergleichsweise kleinen Zahl ehrenamtlich tätiger Feuerwehrleute getragen werden. Die Belastungen durch Einsätze, Ausbildung und die zunehmenden organisatorischen Anforderungen würden das bestehende System vor immer größere Herausforderungen stellen. Mit seinen Vorschlägen greift der Bürgermeister damit ein grundsätzliches Problem auf, das sich insbesondere im ländlichen Raum bemerkbar macht: Die Sicherstellung einer jederzeit einsatzbereiten Feuerwehr hängt wesentlich davon ab, dass ausreichend Freiwillige zur Verfügung stehen und ihre Tätigkeit mit Beruf und Privatleben vereinbaren können.
Die Überlegungen werfen allerdings auch Fragen auf. Insbesondere eine Verpflichtung von Gemeindebediensteten oder Beschäftigten bestimmter Unternehmen zum aktiven Feuerwehrdienst würde einen erheblichen Eingriff in das bisherige Freiwilligensystem bedeuten. Zudem wären Fragen zur Ausbildung, Dienstverfügbarkeit und arbeitsrechtlichen Umsetzung zu klären.
Bei den Forderungen handelt es sich bislang um Vorschläge des Bürgermeisters von Leutenberg. Konkrete gesetzliche Änderungen sind damit noch nicht verbunden. Dass die Überlegungen Diskussionsstoff bieten, zeigt sich bereits in den sozialen Netzwerken.


