Österreich: Winterreifenpflicht für Lkws – Feuerwehren nicht betroffen!
Österreich: Die mit 2006 in Österreich in Kraft getretene Winterreifenpflicht für Lkws zwischen 15. November und 15. März 2006 sorgt für so manche Fragen.
„Müssen auch die Lkws der Feuerwehren mit Winterreifen ausgerüstet werden oder sind diese ausgenommen?“ – diese Frage tauchte heuer mehrfach bei den Feuerwehren auf. Der Redaktion von fireworld.at wurde dazu ein entsprechender Auszug aus der 27. Kraftfahrzeugs-Novelle vom 9. Mai 2006 übermittelt.
Kurz: Feuerwehrfahrzeuge sind von der Bestimmung ausgenommen!
So heißt es im Punkt 2, wonach im § 102, Abs. 8 folgender Absatz 8a eingefügt wird:
“ ……. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszweckes die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.“
