Deutschland: Sonderfahrgenehmigung für Feuerwehrleute
München (Bayern): Für das Problem der Feuerwehrführerscheine zeichnet sich eine Lösung ab. Die Innenministerkonferenz der Länder stimmte am 5. Juni 2009 dem bayerischen Antrag zur Neuregelung des Führerscheinrechts einstimmig zu, wie das Innenministerium in München mitteilte.
Demnach soll es künftig eine Sonderfahrgenehmigung ohne zusätzliche Ausbildung und Prüfung für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen geben. Die Fahrer von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen sollen lediglich eine «praktische Unterweisung» erhalten. Die Details sollen die Länder selbst festlegen.
Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen fehlen zunehmend Fahrer, da die Einsatzfahrzeuge immer schwerer werden, die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse bei neueren Führerscheinen aber bereits bei 3,5 Tonnen verläuft. Da die meisten Einsatzwagen dieses Gewicht überschreiten, gibt es kaum Fahrer, die sie ohne Zusatzausbildung fahren können.
