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Österreich: Allergene: Vereine kritisieren Aufwand

ÖSTERREICH: Seit drei Monaten gilt in Österreich die Allergeninformationsverordnung. Unverpackte Lebensmittel müssen im Hinblick auf Allergie auslösende Stoffe gekennzeichnet werden. Für Vereinsfeste gelten zahlreiche Ausnahmen.

Mit dem Frühling beginnt die Saison der Feuerwehrfeste. Auch andere gemeinnützige Vereine setzten auf Feste, um Geld für die Vereinskassa zu sammeln. Geld, das vor allem durch die Bewirtung verdient wird. Doch jetzt ist man mit einem bürokratischen Zusatzaufwand konfrontiert, denn alle Speisen müssen nach der Allergenverordnung kennzeichnet werden.

Selbst gemacht ist nicht gleich selbst gemacht
Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn Speisen, wie Kuchen oder Brote mit Aufstrich von Privatpersonen zu Hause hergestellt und dann am Buffet verkauft werden, müssen diese Produkte nicht gekennzeichnet werden. Wer aber beim Vereinsfest vor Ort Grillkoteletts, Brathendl oder ähnliche Speisen frisch zubereitet, muss diese auch kennzeichnen.Das gilt für alle Vereine, egal ob sie klein oder groß sind. Es handle sich um eine überschaubare Anzahl von Speisen, die sich wahrscheinlich Jahr für Jahr wiederhole, das sei kein überbordender Aufwand, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Für kleinere Dienststellen könne das schon ein immenser Aufwand werden, entgegnet man etwa beim Arbeitersamariterbund. Auch beim Roten Kreuz arbeitet man intensiv daran, diese Verordnung umzusetzen.

ORF.at, 15. März 2015

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