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Novelle Feuerwehrgesetz Niederösterreich 2015: „Ordnerdienste sind Einsätze“

NIEDERÖSTERREICH: Ordnerdienste sind im neuen FF-Gesetz Niederösterreichs gesetzlich verankert. Novelle ging auf Kritik von Feuerwehrkommandant Blutsch zurück.

Für die Novelle des Feuerwehr-Gesetzes wurden die Aufgaben des Feuerwehrwesens überarbeitet. Der Vorwurf von Bezirksfeuerwehrkommandant Armin Blutsch im Mai 2015, die Feuerwehrkameraden würden „für Ordnerdienste vergewaltigt, das sei aber nicht ihre Aufgabe“, fand im Gesetz auch Niederschlag.

„Wenn die Feuerwehr für Ordnerdienste bei Veranstaltungen herangezogen wird, gilt das gesetzlich als freiwilliger Einsatz. Die Feuerwehrmitglieder sind dann auch genauso versichert“, erklärt Landtagsabgeordnete Michaela Hinterholzer.

„Das steht jetzt im neuen FF-Gesetz, angeregt durch die ‚Causa Amstetten‘, im Paragraphen 34, neu ist diese Regelung aber eigentlich nicht. Das galt immer schon“, sagt Hinterholzer.

NÖ. Nachrichten (NÖN)

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