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Kraftfahrgesetz-Novelle per 22.10.2020 angenommen → KDO und MTF offizielle Blaulichtlegitimierung

ÖSTERREICH: Der Aussendung der Parlamentskorrespondenz vom frühen Abend des 22. Oktober 2020 ist nun die mehrheitliche Annahme der Novelle des Kraftfahrzeug-Gesetzes zu entnehmen. Ein kleiner Teil davon betrifft auch die Feuerwehren in Österreich – wenn auch nur rechtlich korrigierend gesehen.

Ein Auszug davon lautet:

Der Verkehrsausschuss brachte heute eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (411 d.B.) auf den Weg. Damit dürfen künftig auch Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie Fahrzeuge der Fernmeldebehörde ex lege Blaulicht führen.

Darüber hinaus wird durch die Novellierung eine Reihe von Aktualisierungen und redaktionellen Anpassungen vorgenommen

Im Grunde bedeutet es für die Feuerwehren praktisch gesehen nun keine Änderung. Es betrifft lediglich nun auch eine gesetzliche Verankerung. Bei den beiden Fahrzeugtypen stand längere Zeit in Frage (ob nun in Hinblick auf Mautbefreiung, Parkregelungen etc.), ob es sich hierum auch um Einsatzfahrzeuge im rechtlichen Sinn handelt.

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