Brand

W: Wohungsbrand -> Stiegenhaus leicht verraucht

Wien (W): Aus unbekannter Ursache war es im Kabinett einer Wohnung am Dienstabend, 13. September 2001
zu einem Brand von Gerümpel und Kleidungsstücken gekommen. In Folge des Brandes wurde die gesamte Wohnung verraucht.

Die Wohnungsinhaberin konnte die Wohnung vor unserer Ankunft selbsttätig verlassen, wobei sie die Wohnungstüre geöffnet lies. Dadurch wurden weite Teile des Stiegenhauses leicht verraucht.

Bei unserer Ankunft erteilte die WI uns die Auskunft, dass sich keine weiteren Personen in der Wohnung befinden. Diese wurde zunächst betreut und in weiterer Folge an den Rettungsdienst übergeben. Paralell dazu wurde vom 1. Rüstlöschfahrzeug „L“ ein Rohr über das Stiegenhaus unter Atemschutz zur Brandbekämpfung vorgenommen. Das Stiegenhaus wurde von Universallöschfahrzeug „L“ unter Atemschutz kontrolliert und mittels Hochleistungslüfter
entraucht. Vom 2. Rüstlöschfahrzeug wurden die oberhalb gelegenen Wohneinheiten kontrolliert, keine Gefährdung und insbesondere keine Verrauchung festgestellt.

Im Zuge des Einsatzes wurde die gesamte Wohnung durch Abheben des FI- Schalters stromlos geschalten. Nach erfolgter Brandbekämpfung wurde der Hauptgerätehahn zum Gasherd vorsorglich geschlossen und das Brandgut nachgelöscht. Der betroffene Bereich wurde mittels Wärmebildkamera untersucht. An den heissesten Stellen wurde der Putzträger der Decke im erforderlichen Ausmaß entfernt, um die Hohlräume beurteilen zu können. Keine
Gefährdung festgestellt. Durch den Brand war die Zwischendecke beschädigt worden. Die Wohnungsinhaberin und die Sicherheitswache wurden auf diesen Umstand und die damit verbundene Gefahr von herabfallenden Teilen hingewiesen.

Ein Betreten der Wohnung wurde bis zur Nachuntersuchung untersagt. Ein in der Brandwohnung vorgefundener Schlüssel wurde an die Sicherheitswache übergeben. Auf ein gewaltsames Öffnen der darunterliegenden, leerstehenden Wohnung wurde durch den sparsamen Umgang mit dem Löschwasser verzichtet. Ein anwesender Freund des Wohnungsinhabers 2. Stock/Tür 12 hat diesen telefonisch in Kenntnis gesetzt. Eine Kontrolle der Wohnung wird durch diesen erfolgen.

Eine Nachuntersuchung durch das 1. RLF „L“ um 7:00 ist erforderlich. Der Wohnungsschlüssel ist auf der Polizeiinspektion 2, Praterstern abzuholen.

Berufsfeuerwehr Wien

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