Nicht_kategorisiert

Deutschland: 150 Quadratmeter Waldfläche bei Grebenau in Flammen

GREBENAU (DEUTSCHLAND): Rund 150 Quadratmeter Waldfläche standen am Dienstagabend, 21. April 2015, zwischen den Grebenauer Ortsteilen Reimenrod und Eulersdorf in Flammen. Die Feuerwehr der Gemeinde musste zur Brandbekämpfung eine mehrere Hundert Meter lange Schlauchstrecke verlegen.

Mit Strahlrohren, Schaufeln und Hacken bekämpften die Feuerwehrleute den Brand. Wie Gemeindebrandinspektor  Michael Jahnel informierte, wurde das nötige Löschwasser aus der Reimerröderbach zum Brandort am Warthügel gepumpt. Eine Streife der Polizeistation Alsfeld nahm die Ermittlungen zur Brandursache auf, die derzeit noch völlig unklar ist.

Hohe Waldbrandgefahr
Das Hessische Umweltministerium warnt derzeit aufgrund der trockenen Witterung und der angestiegenen Temperaturen der vergangenen Tage vor einer zunehmenden Brandgefahr in den Wäldern Hessens. „Bevor im Frühjahr bei Sträuchern, Bäumen und Bodenvegetation frisches Grün stärker ausgetrieben ist, stellen vertrocknetes Reisig und Laub sowie Gras des Vorjahres eine potentielle Brandgefahr für die Wälder dar“, so ein Behördensprecher. In diesem Jahr kam es nach Angaben des Ministeriums in Hessen bislang zu etwa fünf Waldbränden mit einer Schadfläche von rund drei Hektar.

Das Umweltministerium bittet alle Waldbesucher, insbesondere mit Blick auf die jetzt stark zunehmende Freizeitnutzung, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden, die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert