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Ktn: 4.000-Euro-Rechnungscausa → keine Regressforderung?

KÄRNTEN: Eine angebliche Regressforderung einer Versicherung gegen eine Kärntner Feuerwehr hat in dieser Woche für Diskussionen gesorgt. Recherchen des ORF zufolge ergaben nun aber ein anderes Bild, eine Forderung gegenüber einer Feuerwehr wurde nicht bestätigt.

Von der Forderung gegenüber der Feuerwehr wisse er nichts, erklärte der Kommandant jener Wehr, die sich mit der angeblichen Regressforderung von rund 4.000 Euro konfrontiert sehen soll, gegenüber dem ORF. Zwar habe es einen Vorfall gegeben, der Schaden sei aber der Versicherung gemeldet worden.

Keine Forderung gegenüber der Feuerwehr

Bei diesem Einsatz nach einem Verkehrsunfall entstand bei einem Unfallfahrzeug im Zuge der Aufräumarbeiten ein Schaden, sagte der Kommandant. Dieser Schaden sei aber von der Feuerwehr – wie in solchen Fällen üblich – der Gemeinde gemeldet worden. Über die Gemeinde geht die Meldung an die Versicherung weiter. Ob die Versicherung den Schaden bezahlt hat, wisse er nicht, sagte der Kommandant. Es sei aber nie zu einer Forderung gegenüber der Feuerwehr gekommen.

Es handle sich wohl um ein Missverständnis, sagte Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin. An und für sich gäbe es ein gutes Auskommen mit der Versicherungswirtschaft. Bisher habe es auch noch keine Regressforderungen gegeben. „Im Bezug auf die Brandeinsätze und die technischen Einsätze wissen wir von keinem Fall. Wir haben ein sehr gutes und respektvolles Einvernehmen auf Augenhöhe mit der Versicherungswirtschaft.“

Runder Tisch in Landesregierung soll Klärung bringen

Sollte die Feuerwehr nach einem Einsatz zur Ansicht kommen, dass der Einsatz anders hätte bewältigt werden sollen, dann werde das aufgearbeitet und auch in die Schulung eingebracht, sagte Robin. Der Landesfeuerwehrkommandant versuchte auch zu beruhigen. Wer freiwillige, ehrenamtliche und professionelle Hilfe leistet, brauche nach Einsätzen keine Angst vor Schadenersatzforderungen durch Versicherungen zu haben, sagte Robin.

Der zuständige Feuerwehrreferent Daniel Fellner (SPÖ) übte, wie auch Vertreter anderer Parteien, Kritik an der ursprünglich kolportierten Vorgehensweise. Auch Fellner beruhigte: Bei einem runden Tisch in der Landesregierung sollen am Dienstag, 4. Februar 2020, mögliche Ungereimtheiten aus dem Weg geräumt werden.

Beitrag auf ORF-Kärnten (Textquelle)

Ursprünglicher Artikel “Ktn: Feuerwehr wirft Wrackteile in Unfallauto → 4.000 Euro Rechnung von Versicherung”

Wichtige Zusatzinfo zum Kärntner Feuerwehrwesen

In Kärnten ist eine freiwillige Feuerwehr keine eigene Rechtsperson, sondern eine Einrichtung der Gemeinde. Jegliche Regressforderung kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet werden. Und in Kärnten ist das eben die Gemeinde. Somit hängt der Fall offensichtlich weiterhin etwas fraglich in der Luft …

Am 4. Feber 2020 wurde schlussendlich berichtet, es handle sich alles nur um ein Missverständnis → weiter zum Bericht.

2 Gedanken zu „Ktn: 4.000-Euro-Rechnungscausa → keine Regressforderung?

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