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Bayern: 6-jähriger Nichtschwimmer im Naturbad Schnaittenbach ertrunken

SCHNAITTENBACH, LKR. AMBERG-SULZBACH (BAYERN): Ein sechsjähriger Junge ist am Samstagnachmittag, 27. Juni 2026, im Naturbad Schnaittenbach ertrunken. Das Kind, das nicht schwimmen konnte, geriet unbeaufsichtigt ins Wasser. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarb der Junge später im Krankenhaus.

Ein sechsjähriger deutsch-türkischer Junge befand sich am Samstag, 27. Juni, gemeinsam mit seinen Eltern im Naturbad Schnaittenbach. Am späten Nachmittag ging das Kind nach ersten Erkenntnissen unbeaufsichtigt in das Wasser, obwohl es nicht schwimmen konnte. Kurz darauf wurde der Junge vom Bademeister aus dem Wasser geborgen. Zwei Kinder machten diesen auf den bewegungslosen Jungen im Wasser aufmerksam. Gemeinsam mit einem zufällig anwesenden Arzt wurden umgehend Reanimationsmaßnahmen eingeleitet. Anschließend wurde der Junge mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Dort verstarb das Kind trotz weiterer Reanimationsversuche.

Die Kriminalpolizei Amberg bittet im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen Zeugen, welche Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Badeunfall gemacht haben, sich bei der Kriminalpolizei Amberg unter der Tel. Nr.: 09621/890-0 oder jeden anderen Polizeidienststelle zu melden. Insbesondere werden die Ersthelfer sowie zwei ca. 6 – 7 jährige Kinder, welche den 6-Jährigen bewegungslos im Wasser entdeckt hatten, gebeten sich mit ihren Eltern bei der Polizei zu melden.

Die Polizei weist für ein sicheren Badeausflug darauf hin:

  • Schwimmkenntnisse prüfen: Gehen Sie niemals ins Wasser, wenn Sie sich nicht absolut sicher in der Tiefe und den Bedingungen des Gewässers bewegen können
  • Vorsicht bei fließenden Gewässern: Fließende Gewässer bergen auch für erfahrene Schwimmer Gefahren und sollten nur außerhalb des Strömungsbereich genutzt werden
  • Keine Selbstüberschätzung: Auch bei warmer Luft kann die Wassertemperatur zu einem Kälteschock führen, der körperliche Reaktionen wie Atemnot auslöst
  • Niemals allein baden: Suchen Sie zum Schwimmen immer Orte auf, an denen im Notfall Hilfe schnell verfügbar ist
  • Aufsichtspflicht beachten: Kinder und Jugendliche dürfen niemals ohne direkte Aufsicht eines Erwachsenen in der Nähe von Gewässern spielen
  • Schnelle Hilfe leisten: Bei scheinbar ertrinkenden Personen Unbeteiligte dazu holen, den Notruf wählen und möglichst von Land Hilfe leisten und ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

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