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Stmk: Offener Brief der Feuerwehr Spielberg nach öffentlichen Parteianfeindungen nach Mitgliedsausschluss

SPIELBERG (STMK): Der Ausschluss eines Mitglieds der Feuerwehr Spielberg sorgte im Internet für Wirbel und Aufsehen. Der Ausgeschlossene behauptet, er sei wegen seiner FPÖ-Parteizugehörigkeit ausgeschlossen wurden. Neben Anfeindungen von Mitgliedern der Wehr reagierte auch HC Strache auf Facebook. Nun reagiert die Feuerwehr per 7. Oktober 2015 im Zuge eines offenen Briefes.

Offener Brief der Feuerwehr Spielberg

Feuerwehren sind wichtig. Sie sind tief verwurzelt in der Ortsgemeinschaft, im Stadt- und Gemeindeleben. Und sie genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Menschen aus unterschiedlichsten Berufs- und gesellschaftlichen Herkunftsgruppen sind aus den unterschiedlichsten Motiven in den Feuerwehrdienst eingetreten. Sie alle eint, dass sie sich dem freiwilligen Dienst am Nächsten verschreiben.

Gerade in diesem Zusammenhang ist nicht das „ich“, sondern das „wir“ entscheidend. So, wie bei einer jeden anderen Feuerwehr auch, ist das natürlich auch auf die FF Spielberg zutreffend. Das ist jene Feuerwehr, welcher ich als Kommandant vorstehe und für die ich – in Gemeinsamkeit mit meinem Stellvertreter, der Wehrleitung und dem Feuerwehrausschuss – sowie in engem Schulterschluss mit den Stadtverantwortlichen – die Verantwortung trage. Und ich tue das gerne. Dies auch im Bewusstsein, dass ich als Repräsentant der Freiwilligen Feuerwehr Spielberg eine besondere Verantwortung zu tragen habe. Vor allem, wenn es um die Wahrung der Interessen der Feuerwehr der Stadt Spielberg und ihrer Mitglieder – oder um die öffentliche Wahrnehmung der Feuerwehr – geht.

Die FF Stadt-Spielberg ist jene Feuerwehr, die derzeit ungewollt im Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Auch meine Person, wie auch jene von Herrn Manuel Lackner, der kürzlich mittels Beschluss von der Feuerwehr Stadt-Spielberg ausgeschlossen wurde.

Innerhalb kürzester Zeit fand das Ausschlussschreiben der Feuerwehr – sowie die dazu verfasste Sichtweise des Ausgeschlossenen – in sozialen Netzen eine explosive Verbreitung. In einer Empörungswelle wurde das Vorgehen der Feuerwehr im Netz skandalisiert. Dass dabei so manche Kommentare die Grenzen der Meinungsfreiheit bei weitem überschritten haben, als ehrverletztend und rufschädigend interpretiert werden könnten, sei dahingestellt. Fakt ist, dass den Verantwortungsträgern der Feuerwehr sogar politische Mutwilligkeit unterstellt wurde. Und das mehrfach. Auch in einer Tageszeitung wurde darüber berichtet.

Lassen wir die berühmte „Kirche im Dorf“ und gehen der Frage nach, wie es überhaupt zum Ausschluss gekommen ist. Grundsätzlich obliegt dem Feuerwehrkommandanten die Führung und Vertretung der Freiwilligen Feuerwehr. Das umfasst im Speziellen die laufende Geschäftsführung der Feuerwehr wie auch die Durchführung der Beschlüsse des Feuerwehrausschusses und der Wehrversammlung.

So sieht das Feuerwehrgesetz auch vor, dass Mitglieder bestimmte Rechte, wie auch Pflichten haben. Zu den Pflichten eines Mitglieds zählt auch, die Befehle der zuständigen Vorgesetzten zu befolgen. Deren Befolgung darf nur verweigert werden, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Die Gelöbnisformel, die in der Dienstordnung der steirischen Feuerwehren verankert ist,  bringt dies treffend zum Ausdruck: „Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Feuerwehrmitglied pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen sowie meinen Vorgesetzten gehorsam und allen ein treuer Kamerad zu sein.“

Um das Vorgehen der FF Stadt-Spielberg besser verstehen zu können, ist festzuhalten, dass es bereits vor einigen Jahren zu einem eklatanten Fehlverhalten von Herrn Lackner gekommen ist. Nach einem körperlich tätlichen Angriff auf ein Ausschussmitglied bot ihm das damalige Kommando im darauffolgenden Gespräch das Entgegenkommen an, von sich aus die Feuerwehr zu verlassen, um so einem Ausschluss zuvor zu kommen. Das war 2004. Drei Jahre später, 2007, gab man ihm eine zweite Chance und nahm ihn wieder in die Feuerwehr auf.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Feuerwehrmitglieder eine Gemeinschaft bilden, welche ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis voraussetzt. Und das im Besonderen bei einer zweiten Chance. Auch wenn aus Feuerwehrsicht die fachlichen Qualitäten von Herrn Lackner unbestritten bleiben, so haben sich – bis in die jüngste Vergangenheit hinein – wiederum Dienstverfehlungen bzw. Vorfälle zugetragen und gehäuft, die in ihrer Summe das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört haben.

Auch wenn in mehreren Gesprächen auf ein vorliegendes Fehlverhalten hingewiesen wurde, die Zuverlässigkeit infrage gestellt wurde, blieb Lackners weiteres Vorgehen uneinsichtig und auch unbelehrbar. Um es einfach auszudrücken: er zog einfach, nach persönlichem Gutdünken,  sein „Ding“ durch. Ohne Wenn und Aber.

Beim besten Verständnis für einen demokratischen Diskurs – und auch weil sich Herr Lackner als „Kein Ja-Sager“ in seiner Mitteilung auf Facebook darstellt – gibt es im Feuerwehrwesen bestimmte Regeln, die es einzuhalten gilt. Dennoch wurden von ihm, aus welchem Grund auch immer,  Anordnungen, Weisungen etc. – z.B. durch das Kommando oder andere Befehlsbefugte – ignoriert, im besten Fall eigenwillig und fragwürdig interpretiert. Zuletzt häufte sich feuerwehrintern auch die Anzahl jener Stimmen aus der Mannschaft die erklärten, mit Herrn Lackner aufgrund seines Verhaltens nicht mehr länger zusammenarbeiten zu können bzw. zu wollen. Auf Beschwerden von externer Seite will ich hier gar nicht weiter eingehen.

Auch wenn nun Herr Manuel Lackner seine jahrelange Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr und sein Fachwissen ins Treffen führt, so kann dies für uns als Verantwortungsträger weder die Vorkommnisse noch sein Verhalten relativieren oder gar kompensieren. Es wäre wohl der völlig falsche Weg zu meinen, sich ob etwaiger Verdienste oder Ausbildungen in der Vergangenheit ein bestimmtes Verhalten „leisten“ zu können.

Der Ausschluss, als letztes Mittel, ist sicher für keinen der Beteiligten erfreulich.  Und sicher nicht, wie unterstellt, aus politischen Motiven heraus erfolgt. Darauf weise ich ausdrücklich hin.
In Summe ist der Ausschluss als Schlussstrich unter einer Mitgliedschaft zu sehen, die bis zuletzt von zahlreichen Konflikten geprägt war, welche sich in ihrer Konsequenz nachteilig für die Feuerwehr wie auch für Herrn Lackner dargestellt haben und ein weiteres Miteinander unmöglich erscheinen haben lassen.

Selbstredend steht Herrn Lackner, wie auch in der Dienstordnung so vorgesehen, das Recht zu –  innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Mitteilung über den Ausschluss – schriftlich gegen diesen beim Feuerwehrkommandanten Beschwerde einzulegen. Über diese hat dann die nächste ordentliche Wehrversammlung zu entscheiden.

Bericht Kleine Zeitung zum Ausschluss des Mitgliedes

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