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Infos über 700 Mio. Ehrenamts-Fonds zur Unterstützung von Vereinen / Körperschaften (NPO)

ÖSTERREICH: Viele gemeinnützige Vereine (etwa in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur, Religion, Feuerwehr etc.) stehen durch die Coronakrise vor wirtschaftlichen Problemen. Darum stellen wir – das Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – einen Unterstützungsfonds für „Non-Profit Organisationen“ (NPO) in der Höhe von 700 Mio. Euro bereit.

Der Fonds wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport verwaltet. Bei der Erarbeitung hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus intensiv für die Interessen der Vereine eingesetzt. Ziel ist, gemeinnützige (nicht auf Gewinn orientierte) Vereine zu unterstützen, damit sie ihre statutenmäßgen Aufgaben weiter erbringen können. Ab 8. Juli 2020 können Antrage online gestellt werden unter www.npo-fonds.at

Welche Vereine sind anspruchsberechtigt?

• Non-Profit-Organisationen entsprechend Bundesabgabenordnung (BAO), z.B. Musikvereine, Sportvereine, Kulturvereine etc.
• Rechtsträger, an denen förderbare Organisationen beteiligt sind (sobald Zustimmung der Europäischen Kommission erfolgt)

Wir haben es geschafft, dass auch folgende Bereiche anspruchsberechtigt sind:
• Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
• Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften

Wie ist die Unterstützung aufgebaut?

Fixkostenzuschuss: Für förderbare Kosten, die im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 anfallen. Unter anderem:

  • Zahlungsverpflichtungen für Vereinshaus-Miete oder Pacht
  • Betriebsnotwendige Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  • Wasser, Energie, Telekommunikation, Reinigungskosten, Abwasser/Müll
  • Durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen (z.B. Schutzmasken)
  • Kosten, die bis 10.3.2020 für Veranstaltungen angefallen sind, die aufgrund von Corona nicht stattfinden konnten (z.B. Miete für Location)
  • Buchhaltungskosten, Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten
  • Kosten für Steuerberater
  • Zusätzlich gibt es einen Struktursicherungsbeitrag als Pauschalbetrag für Aufwendungen, die durch den Fixkostenzuschuss nicht erfasst sind.
    • Beträgt 7% der Einnahmen des Jahres 2019
    • Maximal 120.000 Euro

Förderhöhe

  • Es dürfen höchstens 100% der förderbaren Kosten (Fixkostenzuschuss + Struktursicherungsbeitrag) durch die Förderung abgedeckt werden.
  • Ist die Summe der förderbaren Kosten (aus Fixkostenzuschuss und Struktursicherungsbeitrag) höher als 3.000 Euro, erhält die Organisation höchstens den Einnahmenausfall. Zur Berechnung werden dazu die Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020 mit denen des Jahres 2019 verglichen. Waren die Einnahmen 2019 ungewöhnlich niedrig, können Einnahmen aus 2018 und 2019 als Durchschnitt herangezogen werden.
  • Die Förderung ist mit max. 2,4 Mio. Euro je Förderungswerber begrenzt.
  • Bagatellgrenze: Förderungen werden erst ab einem Betrag von 500 Euro ausgezahlt.

Wie funktioniert Antrag und Abwicklung

Die Unterstützung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragstellung ist ab 08.07.2020 bis längstens 31.12.2020 online unter www.npo-fonds.at möglich. Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Auszahlung in Teilen:

  • Vor dem 30.09.2020 unmittelbar nach Abschluss des Förderungsvertrags: 50%
  • Nach dem 30.09.2020 nach Vorlage der Nachweise: Restbetrag

    U.a. folgende Daten müssen im Antrag angegeben bzw. vorgelegt werden:
  • Identifikationsdaten (etwa ZVR-Zahl) des Förderwerbers
  • Lichtbildausweis der für den Förderungswerber handelnden Person
  • Kontodaten mit inländischer Bankverbindung
  • Angaben zur Gemeinnützigkeit (z.B. Statuen beilegen)
  • Angaben über sonstige öffentliche Unterstützungsleistungen
  • Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen 2020 (Vergleich zu 2019)
  • Förderbare Kosten für April bis September 2020
  • Gegebenenfalls Bestätigung des Steuerberaters

Kontrolle

  • Seitens der aws werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. Auch das BMF hat Kontrollrechte.
  • Rückzahlung der Förderung bei falschen Angaben, Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage (bis 31.12.2020) der Unterlagen.

Nähere Informationen, die Nummer der Hotline wie auch Fragen und Antworten stehen auf www.npo-fonds.at zur Verfügung.

Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourmismus, 2. Juli 2020

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