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D: Schreiendes Kind im Aufzug → 7.000 Euro-Rechnung für die Feuerwehr nach Liftöffnung

DONAUSTAUF (DEUTSCHLAND): Mehrere deutsche Medien berichten per 21. August 2020 über einen Vorfall nach einer Liftöffnung in Donaustauf nahe Regensburg. Die Wohngemeinschaft fordert von der Feuerwehr 7.000 Euro Reparaturkosten für den Lift, da sie zu radikal vorgegangen sein soll.

Der Vorfall selbst soll sich bereits im Juni ereignet haben. Die Feuerwehr sei dabei mittags zu einer Liftöffnung in einem Haus alarmiert worden sein. Sie stellte sie fest, dass die Tür des Aufzuges klemmt. Laut der Eltern sollte sich das eingesperrte Kind schon eine Stunde in dem Fahrstuhl befinden. Da der Hausmeister nicht helfen konnte und der Notdienst eine weitere Stunde benötigen würde, um vor Ort zu sein, wurde eben die Feuerwehr verständigt.
Laut des Kommandanten in einem Interview habe man erst etwa 15 bis 20 Minuten lang versucht, das Problem gewaltfrei zu lösen, um das bereits schreiende Kleinkind zu befreien. Erst dann habe man sich dazu entschieden, die verklemmte Türe gewaltsam zu öffnen. Dabei soll ein Schaden in Höhe von exakt 7.050 Euro entstanden sein.

Der Anwalt klopft an und zweifelt an Qualifikation

Zwei Monate später soll die Feuerwehr laut Radiomeldung dann ein Schreiben eines Rechtsanwaltes erreicht haben, der von den Hausbewohnern beauftragt worden sein soll. Er fordert darin die Feuerwehr auf, den am Lift entstandenen Schaden zu begleichen.

Die Begründung: Die Feuerwehr habe weder versucht, den Hausmeisterservice zu erreichen noch habe sie den Aufzughersteller kontaktiert. Man zweifle an der Qualifikation der Einsatzkräfte.


Ton des Anwaltsschreibens sei “unterste Schublade”

Gegenüber dem “Bayerischen Rundfunk” äußerte Kommandant Christopher Möck sein Unverständnis, da man – wie oben berichtet – durchaus versucht hätte, die Tür gewaltfrei zu öffnen. Außerdem wird der zweite Regensburger Bürgermeister, Wolfgang Weigert, zitiert. Er ärgere sich über den Vorwurf, man sei für die Aktion nicht qualifiziert genug gewesen. Überhaupt sei der Ton des Anwaltsschreibens “unterste Schublade”. Nun liegt der Fall bei der Gemeindehaftpflichtversicherung.

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