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Schweiz: Großbrand im Industriegebiet in Laufen 2020 → Defekte Zelle eines Lithium-Ionen-Akkus als Ursache

LAUFEN (SCHWEIZ): Als Ursache des Großbrandes im Industriegebiet von Laufen im Juli 2020 steht eine technische Ursache klar im Vordergrund. Da im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen der Forensik der Polizei Basel-Landschaft keine Spuren oder Hinweise auf eine vorsätzliche oder fahrlässige strafbare Handlung oder Unterlassung gefunden werden konnten, eröffnet die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft kein Strafverfahren und hat die Nichtanhandnahme des Verfahrens verfügt.

Im Nachgang an den verheerenden Großbrand im Industriegebiet von Laufen am 10. Juli 2020 haben die Spezialistinnen und Spezialisten der Forensik der Polizei Basel-Landschaft umfangreiche Untersuchungen zur Brandursache angestellt. Da diese Untersuchungen jedoch keine Verdachtsmomente hervorbrachten, die auf eine vorsätzliche oder fahrlässige strafbare Handlung oder Unterlassung hätten schliessen lassen, eröffnet die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft kein Strafverfahren. Sie hat die Nichtanhandnahme des Verfahrens nach Art. 310 Abs. 1 lit. a der Strafprozessordnung verfügt. Das wurde am 4. März 2021 bekanntgegeben.

Technische Brandursache steht klar im Vordergrund

Gemäß den Ergebnissen der Brandursachenermittlung vor Ort, dem Brandspurenbild, den ersten Bildaufnahmen des Brandes sowie der Auslösung des ersten Brandmelders im Gebäudekomplex kommt die Forensik der Polizei Basel-Landschaft in ihrem Bericht vom 9. November 2020 zum Schluss, dass als Zündquelle eine defekte Zelle eines Lithium-Ionen-Akkus in Frage kommt, der auf einem Elektro-Roller abgelegt war. Da eine natürliche Brandursache ausgeschlossen werden kann und sich keine Spuren oder Hinweise auf eine Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Brandlegung finden liessen, steht die Hypothese einer technischen Brandursache eindeutig im Vordergrund. Auch die Feststellungen der Brandentdecker und der ersten Einsatzkräfte vor Ort sowie die Ergebnisse aus den polizeilichen Befragungen lassen keinen anderen Schluss zu. Die erlassene Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ist in Rechtskraft erwachsen.

Rückblick auf den Brand

Um 03.18 Uhr ging am 10. Juli 2020 bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft die Meldung ein, wonach an der Wahlenstraße in Laufen auf einem Industrieareal ein Brand ausgebrochen sei. Dieser Gebäudekomplex wurde vielfältig genutzt. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte der Brand bereits auf weitere Gebäudeteile übergegriffen. Die Brandbekämpfung erwies sich aufgrund der verschachtelten Gebäudestruktur und der vielfältigen Nutzung als große Herausforderung. Zudem konnten aufgrund erfolgter Einstürze und weiterer Einsturzgefahr diverse Gebäudeteile durch die Einsatzkräfte nicht betreten werden.

Im Einsatz standen neben der Feuerwehr, der Polizei und der Sanität die Messgruppe sowie weitere Spezialeinheiten aus den Bereichen Wasserversorgung, Amt für Umwelt und Energie Basel-Landschaft, Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, Regionaler Führungsstab Laufental, Zivilschutz, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz und mehrere Energieversorger. Die überregionale Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn hat sich einmal mehr gut bewährt.

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