Gefahrstoffeinsätze: BBK veröffentlicht neue Empfehlungen für Feuerwehren zur Probenahme
DEUTSCHLAND: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seine Empfehlungen für die Probenahme bei Gefahrstoffeinsätzen umfassend überarbeitet. Die am 19. Oktober 2026 vorgestellte dritte Auflage enthält aktualisierte Verfahren zur Entnahme von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Verdachtsproben sowie neue Hinweise zur Lageerkundung, Dekontamination und Dokumentation. Die Unterlagen richten sich insbesondere an Feuerwehrkräfte, die im Rahmen eines CBRN-Einsatzes Proben entnehmen müssen, ohne über eine spezielle naturwissenschaftliche Ausbildung zu verfügen.
Bei Einsätzen mit unbekannten oder gefährlichen Stoffen reichen die vor Ort verfügbaren Mess- und Nachweismöglichkeiten nicht immer aus, um eine Substanz eindeutig zu identifizieren. Besonders bei biologischen Gefahrstoffen ist häufig eine anschließende Untersuchung im Labor notwendig. Damit diese verwertbare Ergebnisse liefern kann, müssen bereits bei der Probenahme bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
Das BBK stellt dafür seit 2010 einheitliche Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Sie beschreiben den Umgang mit der Probenahmeausstattung bei festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen sowie bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren. Die nun veröffentlichte dritte Auflage berücksichtigt Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung und soll die Anwendung bei Einsätzen erleichtern.
Neue Anleitung für Flüssigkeitsproben
Eine wesentliche Ergänzung betrifft die Entnahme von Flüssigkeiten aus Behältern. Für den chemischen und biologischen Bereich wurde dazu eine zusätzliche Anleitung aufgenommen. Darüber hinaus hat das BBK die bisher unterschiedlichen Anleitungen für die Probenahme bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Schadstoffen stärker vereinheitlicht. Auch die Materialliste der Probenahmeausstattung wurde aktualisiert. Damit sollen die Anleitungen auf die derzeit verwendete Ausstattung abgestimmt werden.
Die fachgerechte Probenahme dient nicht nur dazu, eine verdächtige Substanz möglichst zuverlässig untersuchen zu können. Ebenso müssen die beteiligten Einsatzkräfte geschützt und eine Verschleppung von Gefahrstoffen vermieden werden.
Lageerkundung und Dekontamination erweitert
Zusätzliche Inhalte betreffen die Lageerkundung und die Dekontamination. Beide Bereiche wurden in der neuen Ausgabe erweitert. Neu sind außerdem Beiträge zur Fotodokumentation und zum Umgang mit Abfällen an der Einsatzstelle. Gerade bei umfangreicheren Gefahrstofflagen kommt der nachvollziehbaren Dokumentation besondere Bedeutung zu. Neben der eigentlichen Entnahme müssen unter anderem der Fundort, die Umstände der Probenahme und die Zuordnung der einzelnen Proben ausreichend dokumentiert werden.
Das BBK hat daher auch die entsprechenden Dokumentationsunterlagen überarbeitet. Grundlage dafür waren Erfahrungen aus den Probenahmeausbildungen an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ).
Grundlage für die Feuerwehrausbildung
Die Empfehlungen des BBK werden bereits seit ihrer Erstveröffentlichung im Jahr 2010 für die Ausbildung von Feuerwehrkräften an der BABZ verwendet. Auch zahlreiche deutsche Landesfeuerwehrschulen greifen darauf zurück. Darüber hinaus wird in einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften, darunter die FwDV 500 für Einheiten im ABC-Einsatz, auf die Empfehlungen verwiesen.
Für eine sichere und fachgerechte Probenahme sind geeignete Materialien sowie entsprechend ausgebildete Einsatzkräfte erforderlich. Die Empfehlungen ersetzen deshalb keine praktische Schulung, sondern dienen als Grundlage für Ausbildung, Übung und Einsatzvorbereitung.
Probenahmesätze auf Erkundungsfahrzeugen
In Deutschland sind sämtliche CBRN-Erkundungswagen des Bundes mit einem entsprechenden Probenahmesatz ausgestattet. Darüber hinaus wird diese Ausstattung in einzelnen Bundesländern auch bei Feuerwehren eingesetzt. Ebenso verfügen die acht Standorte der Analytischen Task Force (ATF) über den Probenahmesatz des Bundes.
Mit dieser Ausstattung können unter anderem Proben fester und flüssiger chemischer, biologischer und radiologischer Stoffe sowie Proben chemischer luftgetragener Stoffe entnommen werden. Die anschließende Untersuchung erfolgt abhängig von der Stoffgruppe und den verfügbaren Nachweismöglichkeiten durch geeignete analytische Einrichtungen.
Broschüre und Kurzanleitungen kostenlos erhältlich
Die dritte Auflage der „Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im Bevölkerungsschutz“ ist seit Mitte Oktober 2026 verfügbar. Neben der ausführlichen Broschüre stellt das BBK laminierte Kurzanleitungen bereit, die für die Verwendung im Einsatz vorgesehen sind. Beide Veröffentlichungen können von Einsatzkräften und Ausbildungseinrichtungen kostenlos über den Bestellservice des BBK bezogen werden.
Die Unterlagen stehen außerdem in digitaler Form zur Verfügung. Für die Einsatzvorbereitung bietet das BBK ergänzend ausfüllbare Probenahmeprotokolle und Probenbegleitscheine an. Die Empfehlungen sind auch über Deutschland hinaus als fachliche Informationsgrundlage interessant. Für ihre praktische Verwendung bei österreichischen Feuerwehren sind allerdings die jeweiligen nationalen Vorgaben, Zuständigkeiten und örtlichen Gefahrstoffkonzepte zu berücksichtigen.
Downloads
BBK – Empfehlungen zur Probenahme, 3. Auflage (PDF) – Ausführliche Fachpublikation, Oktober 2026
BBK – Kurzanleitungen zur Probenahme (PDF) – Kompakte Anleitungen für den Einsatz


