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Ktn: Feuerwehr darf nur bei Einsatz Verkehr regeln

KÄRNTEN: Feuerwehrleute dürfen bei Einsätzen auch Straßen sperren. Doch man sieht immer wieder bei Festen und Veranstaltungen Feuerwehrleute, die den Verkehr regeln und Pkw-Lenker einweisen. In solchen Fällen haften sie als Privatpersonen.

Ein mögliches Szenario: Es gibt einen Feuerwehreinsatz wegen eines nächtlichen Verkehrsunfalles. Um Helfen zu können, muss die Feuerwehr die ganze oder einen Teil der Straße sperren, auch wenn noch kein Polizist dabei ist. Das darf die Feuerwehr, sagt der Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan.
Er ist Experte dieser Rechtsmaterie: „Bei Einsätzen und Elementarereignissen sind Organe der Feuerwehr berechtigt, verkehrsregelnde Maßnahmen zu treffen.“ Sei die Polizei vor Ort, übernehme sie die Verkehrsregelung.

Polizei oder Befugte hinzuziehen: Ganz anders sieht das bei Festen oder Umzügen aus. Selbst wenn die Feuwerwehr Veranstalter ist, darf sie auf der Straße nichts unternehmen, so Riepan. Für den fließenden Verkehr müsste man die Polizei oder einen Mitarbeiter einer Securityfirma zuziehen, die vereidigt sei.
Wird eine Wiese bei einem Fest zum Parkplatz umfunktioniert, dürfen Feuerwehrleute die Pkw-Lenker einweisen, damit ordentlich geparkt wird. Es könnte aber Probleme geben, wenn etwas passiert, so Riepan. Sie agieren bei den Einweisungen wie Privatpersonen. Bei einem Unfall haftet dann der Feuerwehrmann wie ein Privater, wenn er die Sorgfaltspflicht verletzte. Solche Fälle waren bereits gerichtsanhängig.

ORF Kärnten (Textquelle)

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